Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

243 
Begierung-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 35. 31. Dezember 1902. 
Weimar. 
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Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einführung einer einheitlichen Rechtschreibung, Seite 243. — Ministerial= 
Bekanntmachung, betr. die Anlegung von Mündelgeld bei der Sparkasse in Kaltennordheim, Seite 244. — 
Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Zusammensetzung der Kommission zur Prüfung der Apothekergehülfen, 
Seite 244. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Arzneitaxe, Seite 245. — Inhaltsverzeichniß aus dem 
Reichs. Gesetzblatt und dem Central Blatt für das Deutsche Reich, Seite 245. 
  
Ministerial--Bekanntmachungen. 
(112] 1. Nachdem zwischen den Bundesregierungen Vereinbarungen über die 
Einführung einer einheitlichen Rechtschreibung getroffen worden 
sind, ordnen wir hiermit an, daß vom 1. Januar 1903 ab alle Behörden 
des Großherzogthums sich im amtlichen Verkehre und insbesondere bei allen 
amtlichen Veröffentlichungen der neuen Rechtschreibung bedienen. Maßgebend 
für diese Rechtschreibung sind die im Weidmannschen Verlage (Berlin) in neuer 
Bearbeitung erschienenen „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörter- 
verzeichnis“ (15.33); daneben können als Nachschlagebücher in erster Linie 
empfohlen werden „Duden, orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache“ 
(geb. 1,65 —/) und „Duden, orthographisches Wörterverzeichnis der deutschen 
Sprache“ (geb. 50.). 
Im Irnteresse der erstrebten Einheitlichkeit ist es erwünscht, daß auch die 
privaten Kreise im geschäftlichen Verkehr sich dem Vorgehen der Behörden 
gleichzeitig anschließen. 
1902 46
	        
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