243
Begierung-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 35. 31. Dezember 1902.
Weimar.
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Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einführung einer einheitlichen Rechtschreibung, Seite 243. — Ministerial=
Bekanntmachung, betr. die Anlegung von Mündelgeld bei der Sparkasse in Kaltennordheim, Seite 244. —
Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Zusammensetzung der Kommission zur Prüfung der Apothekergehülfen,
Seite 244. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Arzneitaxe, Seite 245. — Inhaltsverzeichniß aus dem
Reichs. Gesetzblatt und dem Central Blatt für das Deutsche Reich, Seite 245.
Ministerial--Bekanntmachungen.
(112] 1. Nachdem zwischen den Bundesregierungen Vereinbarungen über die
Einführung einer einheitlichen Rechtschreibung getroffen worden
sind, ordnen wir hiermit an, daß vom 1. Januar 1903 ab alle Behörden
des Großherzogthums sich im amtlichen Verkehre und insbesondere bei allen
amtlichen Veröffentlichungen der neuen Rechtschreibung bedienen. Maßgebend
für diese Rechtschreibung sind die im Weidmannschen Verlage (Berlin) in neuer
Bearbeitung erschienenen „Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörter-
verzeichnis“ (15.33); daneben können als Nachschlagebücher in erster Linie
empfohlen werden „Duden, orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache“
(geb. 1,65 —/) und „Duden, orthographisches Wörterverzeichnis der deutschen
Sprache“ (geb. 50.).
Im Irnteresse der erstrebten Einheitlichkeit ist es erwünscht, daß auch die
privaten Kreise im geschäftlichen Verkehr sich dem Vorgehen der Behörden
gleichzeitig anschließen.
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