Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

  
  
  
In Klasse 
19 Ib II 
Verpflegung am Verpflegung 
Tarif- ersten Tisch. ##weiten Tisch. 
satz.immer Zimmer (Unterbringung 
für einenmit2 in den 
ç oder 3Fllgemeinen 
Kranken Kranken. Kranken- 
allein. betten. räumen. 
—— Z4A2- 
10 1— 
11 1.50 
12 125 
13 2— 
14 125 
15 2— 
  
  
  
  
  
  
  
31 
Der Tarifsatz 9 ist auch anzuwenden für in die Frauenklinik 
aufgenommene Kranke und Schwangere, wenn sie bereit 
sind, mit zu Unterrichtszwecken zu dienen. 
Zu Tarissatz 10: 
Für in die Frauenklinik auf ihre oder auf Kosten der gesetz- 
lich zu ihrem Unterhalt verpflichteten Personen aufge- 
nommene Kranke und Schwangere, welche bereit sind, den 
Unterrichtszwecken zu dienen, bei vorliegender Bedürftig- 
keit der (des) Zahlungspflichtigen. 
B. Fuür Kinder unter 10 Jahren. 
Bei Aufnahme kranker Kinder in die Klassen I# und 10 
sind die für Erwachsene festgesetzten Tarifsätze 1. 2. 6. 7 
zu berechnen. Dagegen sind täglich zu zahlen: 
Zu Tarifsatz 112 
Für Kinder, soweit für sie nicht der ermäßigte Tarifsatz 12 
anzuwenden ist. 
Zu Tarifsatz 12: 
Für Kinder, wenn für sie die Voraussetzungen für die An- 
wendung der ermäßigten Tarifsätze 8 und 9 zutreffen. 
C. Für Warte- und Pflegepersonal. 
Zu Tarifsatz 13. 14; 
für mitgebrachtes oder besonders angenommenes Personal 
Ziff. 7)0: 
Für die Person bei Verpflegung am ersten Tisch, 
# # 77 VF’ 7 V zweiten Tisch. 
Zu Tarifsatz 15: 
Für besondere Wartung durch das Anstaltspersonal (Ziff. 6).
	        
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