Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1902. (86)

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richtungen ähnlicher Art, betr. die Erhebung der Beiträge zur Invalidenver— 
sicherung nach dem Reichsgesetze vom 13. Juli 1899 sinngemäß Anwendung. 
9. 
Diese Verordnung tritt am 1. April 1902 in Kraft. 
Weimar, am 10. März 1902. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern, 
v. Wurmb. 
Anlage A. 
Der Unterzeichnete meldet hiermit, daß er in den nachverzeichneten 
Wochen zuerst bei den beigenannten Arbeitgebern gearbeitet hat. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Monat , Jahr: . . 
Tag 
K der Name und Wohnort des Arbeitgebers. 
vom, bis Beschäftigung. 
(Unterschrift) V) I, ç 
(Angabe des Geburtstagsg)n)
	        
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