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im Deutschen: Kenntniß des Mittelhochdeutschen; sicheres Verständniß
der neuhochdeutschen Elementargrammatik und Bekannntschaft mit der
Geschichte der neuhochdentschen Schriftsprache; Uebersicht über den Ent-
wickelungsgang der deutschen Litteratur und eingehendere Beschäftigung
mit den klassischen Werken der neuhochdeutschen Blüthezeit, besonders
denjenigen, welche für die Jugendbildung verwendbar sind. Außerdem
ist Bekanntschaft mit den Grundzügen der Stilistik, Poetik und Metrik,
sowie mit den für die Schule wichtigen germanischen Sagen darzuthun;
in Geschichte: eine auf geordneten geographischen und chronologischen
Kenntnissen beruhende sichere Uebersicht der weltgeschichtlichen Begeben-
heiten, besonders der griechisch-römischen, der deutschen, der preußischen
und thüringischen Geschichte; Bekanntschaft mit der Entwickelung der Ver-
fassungsverhältnisse in Sparta, Athen und Rom, namentlich aber mit
dem deutschen Verfassungswesen; Bekanntschaft mit einigen der bedeutend-
sten neueren vaterländischen Geschichtswerke;
in Erdkunde: Sicherheit in den grundlegenden Kenntnissen auf dem
Gebiete der mathematischen, der physischen und der politischen Erdkunde,
sowie in der Topik der Erdoberfläche; übersichtliche Kenntniß der Ge-
schichte der Entdeckungen und der wichtigsten Richtungen des Welthandels
in den verschiedenen Zeitabschnitten, insbesondere auch der Entwickelung
der deutschen Kolonieen; Vertrautheit mit dem Gebrauche des Globus,
des Reliefs und der Karten; Fähigkeit, die Grundthatsachen der mathe-
matischen Erdkunde an einfachen Lehrmitteln zur Anschauung zu bringen,
und einige Fertigkeit im Entwerfen von Kartenfskizzen;
in Mathematik: sichere Kenntniß der Elementarmathematik und Be-
kanntschaft mit der analytischen Geometrie der Ebene, besonders mit
den Haupteigenschaften der Kegelschnitte, sowie mit den Grundlehren
der Differential= und Integralrechnung;
in Naturlehre: Kenntniß der wichtigeren Erscheinungen und Gesetze
aus dem ganzen Gebiete der Physik sowie die Befähigung, diese Ge-
setze mathematisch zu begründen, soweit es ohne Anwendung der höheren
Mathematik möglich ist; Bekanntschaft mit den für den Schulunterricht
erforderlichen physikalischen Instrumenten und Uebung in ihrer Hand-
habung. — Kenntniß der Gesetze der chemischen Verbindungen und