134 $ 26. Großherz. Hessen. Die Behandlung der Schäden aus den napol. Kriegen.
einzelne Städte, die als Etappenorte besonders schwer unter den
Kriegslasten gelitten hatten, wurde anfänglich durch Uebernahme
dieser Kriegsschulden als Staatsschulden eine Entlastung gewährt.
Später wurden aber auch derartige Anträge e zurückgewiesen.?) Noch
im Jahre 1863 wurde ein Antrag auf Entschädigung wegen der
Kriegsverluste der napoleonischen Kriegszeit abgelehnt mit der Begründung,
sie seien ebenso unabwendbar wie die durch Naturereignisse
herbeigeführten Schäden und ihr Ersatz könne dem Staate
nicht obliegen.*)
. Aus der späteren Zei
; sind Bestrebungen zu erwähnen, ie auf Schaffung eines Kriegst
abzielen.
Il. Ing 6 des Landtagsabschieds vom 9. März 183]1:>)
wird ein Antrag der Ständeversammlung erwähnt auf Vorlegung eines
Gesetzes:
„wegen Zusicherung einer billigen allgemeinen Ausgleichung hinsichtlich solcher
außerordentlichen Kriegslasten, welche etwa künftig einzelne Gegenden des Landes
treffen könnten“.
II. In$ 7 des Landtagsabschieds vom 19. August 1841®)
wird bemerkt:
„Die Wünsche der getreuen Landstände‘) wegen Vorlage eines Gesetzentwurfes
wegen Ausgleichung außerordentlicher Kriegslasten haben Wir zur geeigneten höchsten
EntschlieDung entgegen genommen.‘
Eine gesetzgeberische Folge haben diese Anregungen aber an-‘
scheinend nicht gehabt.
J. Sroßherzogtum Hessen.
& 26. Die Behandlung der Schäden aus den napoleonischen
Kriegen.
A. Die hessischen Lande haben unter den Wirren der Revolutionskriege
und der Kriegsvorfälle von 1806 bis 1816 schwer gelitten.
Hinsichtlich der Kriegslasten der Revolutionskriege war eine
allgemeine Ausgleichung, wenigstens für die Naturalleistungen, in
Aussicht genommen worden.!) Diese kam aber in Wahrheit nie zur
ı g
der Gemeinde geleistet (MinisterislbeschlußB vom 4 August 1835 Nr.
3) Vgl. Beilage Nr. 171 zu den Verhandlungen des am 15. Dezember 18%
eröffneten Landtages.
4) Verhandlung des Kurhessischen Landtags vom 3. Juni 1863 Nr. 48 S. 8.
5) Sammlung von Gesetzen für Kurhessen Bd. VI S. 92 .
2) Sammlung von Gesetzen für Kurhessen Bd. IX S. 47.
Vgl. gniorzu Kurhessische Landtagsverhandlungen 1839 Bd. II (1811)
!) Vgl. hierzu Beilage 325 zu den Verhandlungen der Il. Kammer der
Landstände des Großherzogtums Hessen im Jahre 1821 Bd. VII (Ausschußbericht
zu den S. 135 bezeichneten Gesetzen vom 21. Juli 1821), ferner die Akten des Großh.
Hessischen Haus und Staatsarchiv Art. VIII Abschn. 1 Conv. 221 (Verordnungen
vom 14 Mai 1793, 27. 1794, 14. Oktober 1794, 22. November 1794, 9.
vember 1706).