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die Pfarrei Rennertshofen erlediget
worden.
Sie gehoͤrt zur Dioͤzese Augsburg, und
dem Wahldekanate Burkheim, liegt im Landgerichte
Monheim und im Administrations-Distrikte
Neuburg.
Die pfarrlichen Verrichtungen beschraͤnken
sich auf den Markt Rennertshofen, welcher
580 Seelen enthält.
Das pfarrliche Einkemmen besteht an
Zehenten, Laudemien und Gerreidgilten, an
Grundzins und Küchendienst, an Ruzungen
von Gemeindstheilen, an Stolgebühren,
Jahrtägen und Messen in 118a fl. 41 kr.
Die Ausgaben auf Dezimation, und
Rustikalsteuer, auf Kompecenz für den Schullehrer,
Seminaristikum und Zehenc, Perzepeionskosten
betragen 388 fl. so kr., über
deren Abzug sich ein reiner Ertrag herauswirfe,
von 703 fl. 5i kr.
Die Bewerber um diese Pfarrei haben
sich mit ihren Bittschristen und Qualifikations=
Belegen innerhalb 3 Wochen anher
zu wenden.
Eichstädt den aS. Jäduner 1811.
Königliches General-Kommissariat
des Ober-Donaukreisec.
In Abwesenheit des königlichen Kreis-Kommissärs.
Naiser, Direktor.
von Walk.
(Die Erledigung der Pfarrei Steppach betreffend.
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Durch die allergnddigste Beförderung des
Elkonventualen und Pfarrers Dhilipp Zettlers
ist die Pfarrei Steppach, Landgerichts
Göggingen, gräflich= Arkoischen Pa-
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trimonialgerichts, Administration: Distrikes
Oberhausen, zu der bischöflich-augsburgischen
Diszes und dem Acchidiakonate gehörig erlediget
worden. .
Ihre Ausdehnung beschraͤnkt sich auf das
Dorf allein, in einem Umkreise von einer
Viertelstunde, und enthaͤlt 375 Seelen.
Ihr. Einkommen besteht an Widdum in
24 fl. 18 kr.
an Zehent in S30o0% — — —
und an Stolgebühren in 5 — 32 —
Summe 33o0 fl. o kr.
Die Lasten welche darauf haften, find:
eine Eisengilt an das königliche Rentamt
Gäöggingen von 40 fl.
von dem Bauschillings-Kapital zu
60 fl. eine jdhrliche Reluirion an
den abgetretenen Pfarrer zahlbar
vron . . . 40 —
Summe 830 fl.
Die Kompetenten haben ihre Birschriften
und Qualiftkations-Belege in Zeic von
drei Wochen an die unterfertigte Stelle
einzusenden.
Eichstädt am ab. Jänner 1811.
Königliches General-Kommissariat
des Ober-Donaukreises.
In Abwesenheit des königlichen Kreis-Kommissärs.
Ralser, Direktor.
von Walk.
In der Sizung des königlichen geheimen
Raths von 24. Jänner wurden folgende
Rekurse entschieden:
1. Der Rekurs des Wirths Christoph
Friedrich Wolf zu Neustz, Landgzerichts
Rothenburg, gegen ein Erkennt-