Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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zustellen; sie dürfen weder gerollt, noch auf Leinwand gezogen, noch mit Ein— 
fassungen versehen, noch eingeheftet werden. 
Der Maßstab der Fundamentalrisse ist 1: 1000. 
Die Fundamentalrisse sind mit einem Quadratnetze zu versehen, das an 
den Rändern dem Koordinatensystem entsprechend zu beziffern ist. 
Wenn zur Herstellung eines Fundamentalrisses die Größe eines Bogens 
nicht ausreicht, so werden zwei oder mehrere Bogen aneinandergestoßen, jedoch 
nicht zusammengeklebt. Um das Glattliegen der einzelnen Blätter zu erreichen, 
ist der äußere Rand parallel den Netzlinien so abzuschneiden, daß ein Streifen 
die Netzfläche überragt. Auf diesen Streifen sind, des leichteren Anschlusses 
wegen, die dem benachbarten Anschluß angehörigen Fortsetzungen der Zuglinien 
und Strecken zur Darstellung zu bringen. 
Zur Aufbewahrung sind verschließbare Schubladen oder Schränke, zur 
Versendung hinreichend große und starke Mappen zu verwenden. 
Die sorgfältige Anfertigung der Fundamentalrisse, sowie ihre gute Er- 
haltung wird dem Markscheider besonders zur Pflicht gemacht. 
Die einzelnen Blätter und Netzlinien sämtlicher Risse derselben Grube 
müssen genau übereinstimmen. 
§ 29. 
Die Zulage jeder markscheiderischen Aufnahme muß auf dem Fundamentalrisse 
vorgenommen und darf erst von diesem auf die Gebrauchsrisse übertragen werden. 
Die Markscheiderzeichen sind sämtlich anzugeben. Das Datum (Monat 
und Jahr) ist den Zeichen insoweit beizusetzen, daß man die Zeit ersehen kann, 
in der die Strecken aufgefahren worden sind. 
Wo das Gefälle der Strecke eine Anderung erleidet, sind die ermittelten 
Höhen der Streckensohlen (Schienenoberkante) anzugeben und zwar die auf 
Normal-Null bezogenen in blauen, die auf den örtlichen Horizont bezo genen 
in schwarzen Zahlen. 
Außerdem sind alle sonstigen Beobachtungen über die Störungen der 
Lagerstätte, die Erzführung der Gänge, die Beschaffenheit des Nebengesteins 
und dergleichen einzuzeichnen. 
8 30. 
Auf jeder Platte des Fundamentalrisses ist der Meridian eines bezeichneten 
Punktes aufzutragen. Ferner sind die Projektionsebenen der Saigerrisse sowie
	        
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