DIE EINZELNEN FORDERUNGSRECHTE (REP.S. 107—111) 193
498. Welche Personen gehören im Sinne der Reichs-Gewerbeordnung
zu den gewerblichen Arbeitern?
499. Welche Beschränkungen gelten hinsichtlich der Beschäftigung
von Arbeitern an Sonn- und Festtagen?
500. Inwieweit sind Gewerbetreibende, welche unter
der Wirkung bürgerlicher Ehrenstrafen stehen,
bei Annahme von Arbeiten beschränkt?
501. Welche Vorschriften gelten für die Annahme
minderjähriger Arbeiter?
502. Welche Vorschriften gelten hinsichtlich der Lohnzahlung
an gewerbliche Arbeiter?
503. Inwieweit sind Lohneinbehaltungen zulässig?
504. Welche Verpflichtungen liegen den Arbeitgebern
gegen Arbeiter unter 18 Jahren ob?
505. Welche Verpflichtungen liegen den Gewerbetreibenden
hinsichtlich der Einrichtung der Betriebsstätten
ob?
506. Welche Vorschriften gelten hinsichtlich der Ausstellung
von Zeugnissen für Arbeiter?
507. Welche Verpflichtungen haben Gesellen und Gehülfen?
508. Welche Kündigungsfrist besteht für das Vertragsverhältniss
der Gesellen und Gehülfen?
509. Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber
den Gesellen (Gehülfen) ohne Aufkündigung
entlassen?
510. Unter welchen Voraussetzungen kann der Geselle
(Gehülfe) das Vertragsverhältniss ohne Aufkündigung
lösen?
511. Wer ist Lehrling ?
512. Welche Verpflichtungen hat der Lehrherr dem
Lehrling gegenüber?
BENDER, Deutsches Privatrecht. 9. Aufl. 13