Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1909. (93)

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[97] IV. Zur Deckung der im Jahre 1908 aus der Verbandskasse der Rindvieh- 
besitzer vorschußweise gezahlten Entschädigungen für an Milzbrand gefallenes Rind- 
vieh wird eine Abgabe in Höhe von 
25 F in den Ortschaften des J. Verwaltungsbezirks, 
14 77 V7 77 77 L I. L / 
4 77 ?7 J77 J7) J77 III. 77 Jy 
14 77 V7 J77 J77 J77 IV. 77 ’ 
23 77 V77 J77 J7T L V. J77 
hiermit ausgeschrieben. 
Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, die auf sie entfallenden Beiträge 
bis zum 1. Oktober 1909 an die Ortssteuereinnehmer pünktlich abzuführen. 
Die Erhebung einer Abgabe für Entschädigungen wegen Verlusten durch 
Rotzkrankheit von den Pferdebesitzern oder durch Lungenseuche von den Rindvieh- 
besitzern ist in diesem Jahre nicht erforderlich. 
Weimar, den 22. September 1909. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
— 
Buchdruckeret der Weimarischen Zeitung.
	        
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