Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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für den V. Wahlbezirk (die Diözesen Vieselbach und Großrudestedt): 
Oberamtsrichter Thierbach in Vieselbach, 
für den VI. Wahlbezirk (die Dibzese Buttstädt): 
Oberamtsrichter Dr. Fleischer in Buttstädt, 
für den VII. Wahlbezirk (die Diözese Allstedt): 
Justizrat Fischer in Allstedt, 
für den VIII. Wahlbezirk (die Dibzese Jena): 
Justizrat Braungart in Jena, 
für den IX. Wahlbezirk (die Diözese Dornburg): 
Amtsgerichtsrat Dr. Schmid in Jena, 
für den X. Wahlbezirk (die Dibzese Stadt Eisenach): 
Justizrat Piltz in Eisenach, 
für den XI. Wahlbezirk (die Dibzese Creuzburg): 
Amtsgerichtsrat Dr. Krug in Eisenach, 
für den XAll. Wahlbezirk (die Diözesen Gerstungen und Vacha): 
Oberamtsrichter Dr. Vermehren in Gerstungen, 
für den XllI. Wahlbezirk (die Diözesen Dermbach, Kaltennordheim und Ost- 
heim): 
- Hartmann in Kaltennordheim, 
für den XIV. Wahlbezirk (die Diözesen Neustadt a. O. und Auma): 
Amtsrichter Dr. Schauer in Neustadt a. O., 
für den XV. Wahlbezirk (die Diözese Weida): 
Oberamtsrichter Friderici in Weida. 
Soweit der eine oder andere dieser Kommissare behindert sein sollte, den Auf- 
trag zu besorgen, tritt für ihn derjenige Beamte ein, welcher überhaupt für ihn in 
Verhinderungsfällen als weltliches Mitglied der Kircheninspektion einzutreten hat. 
IV. 
Die ernannten Wahlkommissare haben, jeder für seinen Wahlbezirk, den Ort 
und die Stunde für den Anfang der am 6. Juli d. J. abzuhaltenden Wahlver- 
sammlung zu bestimmen und sofort nach dem 25. Juni d. J. in einem geeigneten, 
in ihrem Bezirke verbreiteten öffentlichen Nachrichtenblatt, unter Hinweisung auf 
gegenwärtige Bekanntmachung, mit der Aufforderung bekannt zu geben, daß die 
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