Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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tigte binnen 14 Tagen vom Auszahlungstage ab das Geld nicht erhebt. Der Vorstand ist be- 
rechtigt, bei Nichtabhebung des Geldes am Auszahlungstage die Verzinsung für den laufenden 
Monat einzustellen. 
Vor Ablauf der Rückzahlungsfrist nach erfolgter Kündigung ist der Einleger selbst dann 
nicht zu weiteren Kündigungen berechtigt, wenn die Kasse etwa den ersten Betrag vor Ablauf 
der Kündigungsfrist gezahlt hat. 
Uberweisung von Spareinlagen. 
8 17. 
Auf Verlangen bewirkt die Sparkasse sowohl die Uberweisung von Spareinlagen Abziehen= 
der an eine andere Sparkasse als die Einziehung von Einlagen aus auswärtigen Sparkassen für 
Angezogene. 
Der Antrag kann mündlich oder schriftlich geschehen, das Sparbuch muß dem Antrage 
beigefügt sein, über den Empfang ist von der Sparkasse eine Bescheinigung zu erteilen, gegen 
deren Rückgabe seinerzeit bei der neuen Sparkasse die Ubergabe des neuen Sparbuchs mit der 
Abrechnung erfolgt. 
Sperrvermerke, Bevormundungen und Pflegschaften, durch welche die Auszahlungen des 
zu überweisenden Guthabens beschränkt oder an die Zustimmung dritter Personen geknüpft ist, 
sind von der überweisenden der empfangenden Kasse mitzuteilen und von dieser auf das neue 
Guthaben zu übernehmen. Die Uberweisung gerichtlich gepfändeter Guthaben ist ausgeschlossen. 
Die empfangende Kasse ist auch bei Annahme eines überwiesenen Guthabens an die für 
die Annahme von Spareinlagen nach ihrer Satzung vorgeschriebene Höchstgrenze gebunden. 
Die überweisende Kasse kann die Ausführung der Uberweisung bei Einlagen, für deren 
Rückzahlung satzungsgemäß die Innehaltung einer Kündigungsfrist verlangt werden kann, bis 
zum Ablaufe der Kündigungsfrist hinausschieben. Die Kündigungsfrist läuft in diesem Falle 
vom Tage des Eingangs des UÜberweisungsantrags bei der überweisenden Kasse. 
Die Verzinsung der Einlage wird durch Uberweisung an eine andere Sparkasse in keinem 
Fall unterbrochen. Die Verzinsung endigt bei der alten und beginnt bei der neuen Sparkasse 
mit dem Ende des Tages der Absendung des Geldes oder der Einzahlung auf Reichsbankgirokonto. 
Die Kosten der Überweisung einschließlich der Ausfertigung des neuen Sparbuchs trägt 
in jedem Falle die empfangende Sparkasse. 
Die Überweisung findet nur statt zwischen Sparkassen, unter denen hinsichtlich des Uber- 
weisungsverkehrs Gegenseitigkeit verbürgt ist. 
Verzin ung der Einlagen. 
18. 
Von den sämtlichen Einlagen wird jede volle Mark mit 3,3 % verzinst. Beträge unter 
einer Mark werden nicht verzinst.
	        
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