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Ministerialbekanntmachungen.
(52) I. Mit dem 1. Juli d. J. wird die Katasterführung für die Stadt und
Flur Weimar von der Stenereinnahme hier abgetrennt und dem Großherzoglichen
Vermessungsamt in Weimar übertragen.
Weimar, den 11. Mai 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Hunnius.
(53) II. Dem zum Kousul der Vereinigten Staaten von Amerika an Stelle des
nach Bahia versetzten Konsuls Southard P. Waruer ernannten Herrn Albert
R. Morawetz in Leipzig, zu dessen Amtsbezirk der Verwaltungsbezirk Neu-
stadt a. O. gehört, ist das Exequatur namens des Reichs erteilt worden.
Weimar, den 13. Mai 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Außern.
Paulssen.
(54] Das 23. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 3759. Gesetz zur Anderung des Gesetzes, betr. das Reichsschuldbuch, vom
31. Mai 1891. Vom 6. Mai 1910.
„ 3760. Bekanntmachung, betr. die Einziehung von Reichskassenscheinen. Vom
28. April 1910.
„ 3761. Bekanntmachung, betr. die Behandlung der noch im Umlauf befindlichen
Eintalerstücke deutschen Gepräges. Vom 28. April 1910.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 20:
S. 194. Verwendung der früheren Frachtbriefmuster.
„ 194. Ratifikation der Übereinkunft über die Errichtung eines internationalen
landwirtschaftlichen Instituts in Rom vom 3. Mai 1910.
„ 195. Besteuerung des Getränks „Pricco“.
„ 195. Veränderungen in dem Stand und den Befugnissen der Zoll= und
Steuersteller
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Juchdruckeren ver Weimarischen Zeltung.