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für den Gemeindebezirk Schöten (Amtsgerichtsbezirk Apolda),
für den Gemeindebezirk Gebstedt (Amtsgerichtsbezirk Buttstädt),
für den Gemeindebezirk Berteroda (Amtsgerichtsbezirk Eisenach),
für den Gemeindebezirk Apfelbach (Amtsgerichtsbezirk Geisa),
für den Gemeindebezirk Hausbreitenbach (Amtsgerichtsbezirk Gerstungen),
für den zum Gemeindebezirk Auenheim mit Rienau gehörigen Orts- und Flur-
bezirk Rienau (Amtsgerichtsbezirk Gerstungen),
für den Gemeindebezirk Grabsdorf (Amtsgerichtsbezirk Jena),
für den Gemeindebezirk Tausa (Amtsgerichtsbezirk Neustadt an der Orla),
für den zum Gemeindebezirk Deicheroda gehörigen Orts= und Flurbezirk Mühl-
wärts (Amtsgerichtsbezirk Vacha),
für den Gemeindebezirk Kleinkundorf (Amtsgerichtsbezirk Weida),
für den Gemeindebezirk Goldbach (Amtsgerichtsbezirk Weimar)
mit dem 1. Juni 1910 beginnt.
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Weimar, den 23. Mai 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
7] Das 24. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 3762. Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager
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Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch
Hajti und über die Ratifikation von elf dieser Abkommen durch Siam.
Vom 6. Mai 1910.
3763. Bekanntmachung, betr. die im Anschluß an das Haager Abkommen über
den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 von Deutschland mit der Schweiz
zur weiteren Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs getroffene Verein-
barung. Vom 7. Mai 1910.
3764. Bekanntmachung, betr. die Ratifikation des am 6. Juli 1906 in Geuf
unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten
und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren durch Großbritannien,
die Hinterlegung weiterer Ratifikationsurkunden von Signatarmächten
und den späteren Beitritt anderer Mächte zu dem Abkommen. Vom
6. Mai 1910.
Buchdruckerei der Weimarischen zeitung.