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für den zum Gemeindebezirk Auenheim mit Rienau gehörigen Orts= und Flur-
bezirk Auenheim (Amtsgerichtsbezirk Gerstungen),
für den Gemeindebezirk Dothen (Amtsgerichtsbezirk Jena),
für den Gemeindebezirk Hohlstedt (Amtsgerichtsbezirk Jena),
für den Gemeindebezirk Wipfra (Amtsgerichtsbezirk Ilmenau),
für den Gemeindebezirk Erbenhausen (Amtsgerichtsbezirk Kaltennordheim),
für den Gemeindebezirk Lindenau (Amtsgerichtsbezirk Stadtlengsfeld),
für den Gemeindebezirk Mebritz (Amtsgerichtsbezirk Stadtlengsfeld)
mit dem 1. August 1910 beginnt.
Weimar, den 13. Juli 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Nothe.
[73] lI. Die durch § 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 1878, betreffend die Zu-
sammenlegung der Grundstücke und Hutablösung in den Fluren Kranichfeld und
Stedten weimarischen und meiningenschen Anteils, für die Dauer des Zusammen-
legungsverfahrens in Beziehung auf die genannten Fluren außer Anwendung ge-
setzten Gesetze des Großherzogtums Sachsen sind, nachdem die Zuständigkeit der
Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden erloschen ist, wieder in Kraft
getreten.
Solches wird in Gemäßheit der Bestimmungen im letzten Absatze des vor-
genaunten § 2 hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Weimar, den 12. Juli 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.