Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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[74] III. Diphtherie-Serum mit den Kontrollnummern 214, 216, 219 und 258 
aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt ist wegen Abschwächung zur Einziehung 
bestimmt worden. 
Weimar, den 11. Juli 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[75] Das 40. bis 42. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3798. Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der Zweiten Haager 
Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 
durch die Schweiz. Vom 27. Juni 1910. 
„ 3799. Bekanntmachung, betr. die Ausstellung von Auslandspässen durch das 
Reichs-Kolonialamt. Vom 30. Juni 1910. 
„ 3800. Bekanntmachung, betr. die Zulassung von Wertpapieren zum Börsen- 
handel. Vom 4. Juli 1910. 
„ 3801. Bekanntmachung, betr. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über 
den Absatz von Kalisalzen. Vom 9. Juli 1910. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 28 bis 30: 
S. 280. Festsetzung der Gesamtmenge des auf die Kaliwerksbesitzer für die Zeit 
vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 1910 entfallenden Absatzes von 
Kalisalzen. 
„ 2980. Verzeichnis der Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zoll- 
inland eingehende Fleisch. 
„ 281. Nachtrag zu dem Verzeichnis der Orte, an denen sich gemäß 88 1, 2 
der Weinzollordnung zuständige Zollstellen befinden.
	        
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