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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 34. 90 "5“ Weimar. 27. September 1910.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die wufeln von Zollstellen und die Entziehung einer Zollabferti-
« gungsbefugnis, Seite 261. — Dritter Nachtrag zur Ministerialbekanntmachung vom 17. Juli 1907, betr.
die Kommission für die staatliche Prüfung von Krankenpfleg ersonen Seite 262. — Ministerialbekannt--
machung, betr. Wahl eines Landtagsabgeordneten an Stelle des Kommerzienrats Müller-Hollenhorst,
Seite 262. — Ministerialbekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur an den Generalkonsul von
Cuba, Herrn Manuel Ecay de Rojas in Hamburg, Seite 263. — Ministerialbekanntmachung, betr.
die Abgabe von Tetanus Heilserun,. Seite 263. — Nachtrag zu den Ministerialbekanntmachungen vom
16. April 1906 und vom 4. September 1908, betr. die Aufnahme Kranker in die Großherzoglichen
klinischen Landesanstalten an der Universität Jena, Seite 264. — Ministerialbekanntmachung, betr.
Personalveränderung in der Kommission zur Prüfung für das hramt an höheren Schulen in Jena,
Seite 265. — Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung der Wilhelm Barfuß-Stiftung, Seite 265.
— Inhaltsverzeichuls aus dem Reichs-Gesetzblatt, Seite 266.
Ministerialbekanntmachungen.
[85] I. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
ist beschlossen worden,
mit dem 1. Oktober d. J. die Zollstellen in Buttstädt, Blanken-
hain, Vacha und Gerstungen aufzuheben und die Bezirke der Zoll-
stellen Buttstädt und Blankenhain dem Zollamt in Weimar, die Bezirke
der Zollstellen Vacha und Gerstungen dem Zollamt in Eisenach zuzuteilen
mit dem gleichen Zeitpunkte der Zollstelle in Allstedt die Befugnis zur
Abfertigung ausländischer Poststücke wieder zu entziehen.
Weimar, den 8. September 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
Hunnius.
1910 47
sowie