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egierungshlatt
für das
Grohherzogtum SHachlen.
Nummer 37. Weimar. 14. Oktober 1910.
Inhalt: Ministerialverordnung, betr. die Viehzählung am 1. Dezember 1910, Seite 293. — Ministerialbekannt-
machung, betr. die Zusemmensetzung der an der Universität Jena bestehenden Kommissionen für die
ärgtlichs Vorprüfung, für die zahnärztliche Vorprüfung, für die ärztliche und zahnärztliche Prüfung,
sewie für die pharmazeutische Prüfung, Seite 295. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt,
eite 296.
Ministerialverordnung
vom 30. September 1910,
die Viehzählung am 1. Dezember 1910 betreffend.
[100|] Zur Ausführung einer am 1. Dezember 1910 im Großherzogtume vor-
zunehmenden Viehzählung wird hiermit folgendes verordnet:
1.
Die Zählung erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen
nach den in der Zählungsliste verzeichneten Altersklassen.
8 2.
Die Aufnahme erfolgt am 1. Dezember d. J. durch die Gemeindevorstände,
denen es überlassen bleibt, sich dabei ihrer Gemeindebeamten, einschließlich des
Polizeipersonals und der Dienerschaft, zu bedienen oder besondere Zähler zu be—
stellen.
Größere Gemeindebezirke sind von dem Gemeindevorstand in eine entsprechende
Zahl von Zählbezirken zu teilen.
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