Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

Regierungsblatt 
  
für das 
Groyhherzogtum Sachsen. 
Nummer 40. Weimar. 29. Oktober 1910. 
  
Inhalt: Verordnung über die Bildung der Wahlbezirte für die Wahlen von Bezirksauss ußmitgliedern durch 
die Bürgermeister, Seite 301. — Ministerlalbekanntmachung, betr. Wahlordnung für die Wahl von Be- 
Lrlsausschußmitgliedem durch die Handelskammer für das Groß erso tum Gachsen, Seite 303. — 
inisterialbekanntmachung, betr. Wahlordnung für die Wahl von Bezirksausschußmitgliedern durch die 
Handinerkskammer für das Großherzogtum Sachsen, Seite 305. — Ministerialbekanntmachung, betr. 
aslerhnung für die Wahl von Bezirksausschn mitgliedern durch die Landwirtschaftskammer für das 
Gro Berfo tum Sachsen, Seite 308. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wahlordnung für die Wahl 
von Bezlrksausschußmitgliedern durch die Bürgermeister, Seite 310. — Berichtigung, Seite 312. 
Verordnung 
über die Bildung der Wahlbezirke für die Wahlen von Bezirks- 
ausschußmitgliedern durch die Bürgermeister. 
Vom 24. August 1910. 
[(109|] Mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs werden für 
die Wahlen der Bezirksausschußmitglieder durch die Bürgermeister in Gemäßheit 
des § 1 lit. h des Bezirksausschußgesetzes vom 30. März 1910 folgende Wahl- 
bezirke gebildet: 
A. Im I. Verwaltungsbezirk: 
a) Erster Wahlbezirk: 
Die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Weimar mit Ausnahme der 
Stadt Weimar. 
b) Zweiter Wahlbezirk: 
Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Vieselbach und Großrudestedt. 
1910 55
	        
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