Regierungsblatt
für das
Groyhherzogtum Sachsen.
Nummer 40. Weimar. 29. Oktober 1910.
Inhalt: Verordnung über die Bildung der Wahlbezirte für die Wahlen von Bezirksauss ußmitgliedern durch
die Bürgermeister, Seite 301. — Ministerlalbekanntmachung, betr. Wahlordnung für die Wahl von Be-
Lrlsausschußmitgliedem durch die Handelskammer für das Groß erso tum Gachsen, Seite 303. —
inisterialbekanntmachung, betr. Wahlordnung für die Wahl von Bezirksausschußmitgliedern durch die
Handinerkskammer für das Großherzogtum Sachsen, Seite 305. — Ministerialbekanntmachung, betr.
aslerhnung für die Wahl von Bezirksausschn mitgliedern durch die Landwirtschaftskammer für das
Gro Berfo tum Sachsen, Seite 308. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wahlordnung für die Wahl
von Bezlrksausschußmitgliedern durch die Bürgermeister, Seite 310. — Berichtigung, Seite 312.
Verordnung
über die Bildung der Wahlbezirke für die Wahlen von Bezirks-
ausschußmitgliedern durch die Bürgermeister.
Vom 24. August 1910.
[(109|] Mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs werden für
die Wahlen der Bezirksausschußmitglieder durch die Bürgermeister in Gemäßheit
des § 1 lit. h des Bezirksausschußgesetzes vom 30. März 1910 folgende Wahl-
bezirke gebildet:
A. Im I. Verwaltungsbezirk:
a) Erster Wahlbezirk:
Die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Weimar mit Ausnahme der
Stadt Weimar.
b) Zweiter Wahlbezirk:
Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Vieselbach und Großrudestedt.
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