Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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e) Dritter Wahlbezirk: 
Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke. Blankenhain und Ilmenau mit 
Ausnahme der Stadt Ilmenau. 
B. Im II. Verwaltungsbezirk: 
a) Erster Wahlbezirk: 
Die Gemeinden des Amitsgerichtsbezirks Apolda mit Ausnahme der 
Stadt Apolda sowie folgende Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Jena: 
Altengönna, Beutnitz mit Naura, Dornburg, Dorndorf, Golmsdorf, 
Hirschroda, Krippendorf, Lehesten, Naschhausen, Neuengönna mit Porsten— 
dorf, Nerkewitz, Rödigen, Steudnitz und Wilsdorf. 
b) Zweiter Wahlbezirk: 
Die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Jena mit Ausnahme der Stadt 
Jena und der zum ersten Wahlbezirke gehörigen 14 Gemeinden des 
Amtsgerichtsbezirks Jena. 
Jc) Dritter Wahlbezirk: 
Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Allstedt und Buttstädt. 
C. Im V. Verwaltungsbezirk: 
a) Erster Wahlbezirk: 
Die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Neustadt a. O. 
b) Zweiter Wahlbezirk: 
Die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Auma sowie folgende Gemeinden 
des Amtsgerichtsbezirks Weida: Birkigt, Großebersdorf, Lederhose, Neun, 
dorf, Niederpöllnitz, Porstendorf, Rohna, Struth und Wetzdorf. 
c) Dritter Wahlbezirk: 
Die übrigen Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Weida außer den zum 
zweiten Wahlbezirke gehörigen Gemeinden. 
Weimar, den 24. August 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen.
	        
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