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e) Dritter Wahlbezirk:
Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke. Blankenhain und Ilmenau mit
Ausnahme der Stadt Ilmenau.
B. Im II. Verwaltungsbezirk:
a) Erster Wahlbezirk:
Die Gemeinden des Amitsgerichtsbezirks Apolda mit Ausnahme der
Stadt Apolda sowie folgende Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Jena:
Altengönna, Beutnitz mit Naura, Dornburg, Dorndorf, Golmsdorf,
Hirschroda, Krippendorf, Lehesten, Naschhausen, Neuengönna mit Porsten—
dorf, Nerkewitz, Rödigen, Steudnitz und Wilsdorf.
b) Zweiter Wahlbezirk:
Die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Jena mit Ausnahme der Stadt
Jena und der zum ersten Wahlbezirke gehörigen 14 Gemeinden des
Amtsgerichtsbezirks Jena.
Jc) Dritter Wahlbezirk:
Die Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Allstedt und Buttstädt.
C. Im V. Verwaltungsbezirk:
a) Erster Wahlbezirk:
Die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Neustadt a. O.
b) Zweiter Wahlbezirk:
Die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Auma sowie folgende Gemeinden
des Amtsgerichtsbezirks Weida: Birkigt, Großebersdorf, Lederhose, Neun,
dorf, Niederpöllnitz, Porstendorf, Rohna, Struth und Wetzdorf.
c) Dritter Wahlbezirk:
Die übrigen Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Weida außer den zum
zweiten Wahlbezirke gehörigen Gemeinden.
Weimar, den 24. August 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.