Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

318 
Die Prüfungsergebnisse werden hierbei durch die Zensurgrade 
I vorzüglich, 
II gut, 
III genügend, 
IV ungenügend 
oder durch Verbindung zweier nächstliegender Grade ausgedrückt. 
Wer in der Gesamtzensur nicht mindestens den III. Grad erreicht, hat die Prü- 
fung nicht bestanden und darf sich erst nach weiterer wissenschaftlicher Vorbereitung 
von mindestens einjähriger Dauer nochmals zur Prüfung melden. Wer auch die 
wiederholte Prüfung nicht besteht, ist von dem Vorbereitungsdienste für den staat- 
lichen Forstdienst im Großherzogtum ausgeschlossen. 
Das Zeugnis ist dem Prüfling durch den Direktor zu behändigen; eine Ab- 
schrift des Zeugnisses ist an das Finanzdepartement einzusenden. 
III. Vorbereitungsdienst. 
8 14. 
Ein Forstdienstanwärter, der die wissenschaftliche Hauptprüfung (8 10) be- 
standen hat, erlangt damit die Befähigung, als Forstreferendar in den Vorbereitungs- 
dienst ausgenommen zu werden. 
Die Aufnahme des Forstreferendars in den Vorbereitungsdienst und dessen 
Verpflichtung auf den Diensteid (§ 6 des Staatsbeamtengesetzes vom 21. Juni 
1909) verfügt das Finanzdepartement. 
15. 
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes, der mit der eidlichen Verpflichtung des 
Forstreferendars beginnt, beträgt mit Einschluß des Zeitraums, während dessen der 
Forstreferendar seiner Militärdienstpflicht als Einjährig-Freiwilliger genügt oder in 
Gemäßheit der Bestimmung in § 18 beurlaubt ist, mindestens vier Jahre. 
Die Zeit, während welcher der Forstreferendar infolge von Krankheit, von Ein- 
ziehung zu militärischen Dienstleistungen, von Beurlaubung aus anderen als den 
in § 18 gedachten Anlässen oder aus anderen Gründen dem Vorbereitungsdienst 
entzogen war, ist auf die vorgeschriebene Dauer des Vorbereitungsdienstes in An-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.