Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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(120|] IV. Dihhtherie-Serum mit der Kontrollnummer 58 aus dem Stchsischen 
Serumwerk in Dresden ist zur Einziehung bestimmt, weil die im Handel befind- 
lichen Proben nicht sämtlich keimfrei sind. 
Weimar, den 9. November 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
[121) Das 54. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 3819. Verordnung zur Ausführung des Kolonialbeamtengesetzes vom 8. Juni 
1910. Vom 3. Oktober 1910. 
„ 3820. Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager 
Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch 
Norwegen. Vom 13. Oktober 1910. 
„ 3821. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Druse der Pferde. 
Vom 21. Oktober 1910. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 45 bis 49: 
S.533. Zulassung eines Systems von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung. 
„ 534. Status der deutschen Notenbanken Ende September 1910. 
„ 536. Prüfung von Beleuchtungsmitteln im Sinne der Leuchtmittelsteuer-Aus- 
führungsbestimmungen. 
„ 541. Bekanntmachung, betr. die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das 
in das Zollinland eingehende Fleisch. 
„ 541. Personalveränderungen bei den Stationskontrolleuren. 
„ 546. Anderungen und Ergänzungen des Wareuverzeichnisses zum Zolltarif 
und der Anleitung für die Zollabfertigung.
	        
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