Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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Begrenzung der Spareinlagen. 
85. 
Die niedrigste Einlage bei der Sparkasse beträgt eine Mark. 
Uber den einmaligen höchsten Einlagebetrag hat der Verwaltungsausschuß je nach 
Lage der Verhältnisse Bestimmung zu treffen. 
Verzinsung der Einlagen. 
86. 
Die Sparkasse verzinst von jeder Einlage nur die volle Mark. 
Die jeweilige Höhe der für die Einlagen zu gewährenden Zinsen wird vom Ge- 
meinderate bestimmt. 
Eine beschlossene Anderung in dem Zinsfuß ist drei Monate vor deren Eintritt in 
der Weimarischen Zeitung und in dem hiesigen Lokalblatte bekannt zu machen. 
Die Zinsen werden nur für volle Monate berechnet, so daß diejenigen Beträge, 
welche im Laufe eines Monats eingezahlt sind, nur vom ersten Tage des folgenden Mo- 
nats an, diejenigen Beträge aber, welche im Laufe eines Monats zurückgezahlt werden, 
nur bis zum Schlusse des vorhergehenden Monats zu verzinsen sind. 
Berechnet werden die Zinsen von der Verwaltung der Sparkasse am Schlusse des 
Rechnungsjahrs, welches mit dem bürgerlichen Jahre anhebt und schließt, und wird dar- 
nach der gefundene Zinsenbetrag dem Guthaben der Einleger in den Hauptbüchern der 
Sparkasse zugeschrieben. Vom ersten Tage des neuen Geschäftsjahrs ab wird dieser kapita- 
lisierte Zinsenbetrag gleich den Einlagen mit verzinst. Bruchteile eines Pfennigs bei der 
Zinsenberechnung kommen der Sparkasse zu gute. 
Um diese kapitalisierten Zinsen wieder zinstragend zu machen, ist die Zuschreibung in 
den ausgestellten Schuldbüchern nicht nötig. 
Es soll aber, wenn eine solche für erforderlich erachtet wird, seitens der Sparkasse 
hierzu durch öffentliche Bekanntmachung aufge fordert werden. Münscht sie ein Beteiligter 
dennoch, so wird dies während der regelmäß igen Geschäftsstunden, wenn das laufende 
Geschäft es gestattet, sonst zu geeigneter vorher bekannt zu machender Zeit bewirkt. 
Rückzahlung und Kündigung der Einlagen. 
87. 
Die Rückzahlung von Einlagen bis zum Betrage von 100 M lann für jedes Schuld- 
buch ohne vorherige Kündigung an jedem Geschäftstage der Sparkasse gefordert werden, 
jedoch innerhalb zweier Wochen nur einmal. 
Darüber hinaus ist vorherige Kündigung erforderlich und zwar bei Beträgen 
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