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84.
Eine nach dem 1. Mai 1909 bewirkte Bürgeraufnahme gewährt keinen Anspruch auf
Bürgergenuß. Das von solchen Aufgenommenen etwa bezahlte Einkaufsgeld (58 33 und 37
des Bürgerrechtsgesetzes) ist zurückzuerstatten.
85.
Die Zahl der Gabholzlose wird auf 600 und der Anspruch eines Berechtigten auf 2 Ster
Holz oder 50 Wellen, vom 1. Jannar 1912 an auf 2,9 Ster Holz oder 72 Wellen festgesetzt.
Der Stadtrat Karlsruhe und, erstmals für das Jahr 1916, die einzelnen Genußberechtigten
selbst sind berechtigt, nach vorgängiger halbjähriger Ankündigung zu verlangen, daß vom Be-
ginn eines Kalenderjahres an der Bürgernutgen endgültig in eine jeweils auf Jahresschluß
fällige Geldrente umgewandelt werde, welche zu betragen hat:
Für die 500 Lose der 1. Klasse
je 55 /4 für den Almendgenuß und
20 K für den Holzgenuß,
für die 100 Lose der 1I. Klasse
je 8 (F für den Almendgenuß und
20 + für den Holzgenuß,
für die 51 Lose der III. Klasse
je 8 4 für den Almendgenuß.
Diese Umwandlung darf einzeln, auch für die eine oder andere Art des Genusses, beim
Almendgenuß auch nur für einen Teil des Almendloses verlangt werden; die Entschädigung
bemißt sich letzterenfalls nach dem Verhältnis der Fläche des abzutretenden Teils zu der des
Gesamtloses; jedoch beträgt für einen Losanteil am „Liestacker“ und am „Lutherisch Wäldele“
mit etwa 6 ar die Teilrente jeweils 8 4.
86.
Bis zur nächsten regelmäßigen Erneuerungswahl des Stadtrats Karlsruhe tritt diesem
ein weiteres vom derzeitigen Gemeinderat Daxlanden aus seiner Mitte gewähltes Mitglied
bei. Bis zur nächsten regelmäßigen Erneuerungswahl der Stadtverordneten der Stadt Karls-
ruhe treten diesen zwei weitere vom derzeitigen Bürgerausschuß Daxlanden aus seiner Mitte
gewählte Mitglieder bei. Scheidet einer der hiernach gewählten Vertreter nach der Eingemein-
dung vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat der Bürgerausschuß der Stadt Karlsruhe den
Ersatzmann je aus der Zahl der derzeitigen Mitglieder des Gemeinderats oder Bürgerausschusses
der Gemeinde Daxlanden zu wählen.
87.
Mit dem Zeitpunkt der Eingemeindung scheidet die Gemeinde Daxlanden aus dem 39.
Landtagswahlkreis aus und wird mit Bezug auf die Wahlkreiseinteilung als ein Bestandteil
der Stadt Karlsruhe (11. bis 44. Wahlkreis) behandelt.