Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

(zu Abschnitt C IID). 
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in 
  
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14 bis 16 Jahren. 
Uhr, Ende:..Uhr, 
III. Kinder unter 14 Jahren. 
  
  
– Uhr, „ UUhr, . — 
r hr A. Vormittags beschäftigte. 
–. Uhr. „ Uhr, 
.......... u hr, „„ lhr, Der Arbeitszeit Beginn: — Uhr, Ende: —.Uhnr, 
□ "# Uohr der Pause Beginn: Uhr, Ende: Uhr. 
–. Uhr, „ Uhr, 
........... Uhr, „ .Uhr. 1. Lau- 
fende. Vor= und Zuname. 3. Geburts Wohnort. 
un Nr 
„Jahr 4. Wohnort. Nr. Tag. Jahr. 
beschäftigten jugendlichen Arbeiter.) 
Revisions- 
vermerke. 
  
  
  
  
  
  
  
beschäftigte. 
der Pause 
Uhr, 77 
— Uhr. 
  
  
  
  
  
  
  
werden, mit Ausnahme der in § 154 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten, der Gast= und Schankwirtschaften und 
wenn darin in der Regel mindestens 5 Arbeiter beschäftigt werden (8 154 Abs. 2); — 3. für Zimmer- 
10 Arbeiter beschäftigt werden (§ 154 Abs. 2); — 4. für Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten 
legen, auch wenn in ihnen in der Regel weniger als 10 Arbeiter beschäftigt werden (§ 154 a). 
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