Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

egierungsblatt 
   
  
für das 
Großherwgtum Sachsen. 
Nummer 4. Weimar. 18. Februar 1910. 
  
Inhalt: Ministeriolbekanntmachung, betr. Zuweisung ver Entscheidung über alle Anträge auf Erstattung von 
Grundstücksübertragungs. ötaben an die Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll- und Steuer- 
verein in Erfurt als Steuerdirektivbehörde, Seite 21. — Ministerialbekanntmachung, betr. Außerkraft- 
setzung der „Vorschriften für die Ausbildung und Prüfung derjenigen, welche sich eem Baufache widmen, 
Seite 21. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Konzessionsurkunde für die Zentralverwaltung für 
Sekundärbahnen (Herrmann Bachstein), Berlin, über die Erweiterung des Weimar-Rastenberger Eisen- 
bahnunternehmens, Seite 22. — Ministerialbekanntmachung, betr. Vergütungssätze für Landlieferungen 
an Kriegsmagazine bei einer Mobilmachung in der Zeit vom 1. April 1910 bis dahin 1911, Seite 25.— 
Inhaltsderzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 25. 
  
Ministerialbekanntmachungen. 
[10|] I. Auf Grund des § 127m Absatz 4 der Ausführungsbestimmungen zu 
Tarifnummer 11 und §§ 78 bis 90 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 
ist mit Höchster Genehmigung der Oberzolldirektion für den Thüringischen 
Zoll= und Steuerverein in Erfurt als Stenerdirektivbehörde die Entscheidung 
über alle Anträge auf Erstattung von Grundstücksübertragungsabgaben zugewiesen 
worden. 
Weimar, den 29. Januar 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium. 
Rothe. 
[I11| I. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
wird hiermit folgendes verordnet: 
1910 4
	        
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