egierungsblatt
für das
Großherwgtum Sachsen.
Nummer 4. Weimar. 18. Februar 1910.
Inhalt: Ministeriolbekanntmachung, betr. Zuweisung ver Entscheidung über alle Anträge auf Erstattung von
Grundstücksübertragungs. ötaben an die Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll- und Steuer-
verein in Erfurt als Steuerdirektivbehörde, Seite 21. — Ministerialbekanntmachung, betr. Außerkraft-
setzung der „Vorschriften für die Ausbildung und Prüfung derjenigen, welche sich eem Baufache widmen,
Seite 21. — Ministerialbekanntmachung, betr. die Konzessionsurkunde für die Zentralverwaltung für
Sekundärbahnen (Herrmann Bachstein), Berlin, über die Erweiterung des Weimar-Rastenberger Eisen-
bahnunternehmens, Seite 22. — Ministerialbekanntmachung, betr. Vergütungssätze für Landlieferungen
an Kriegsmagazine bei einer Mobilmachung in der Zeit vom 1. April 1910 bis dahin 1911, Seite 25.—
Inhaltsderzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 25.
Ministerialbekanntmachungen.
[10|] I. Auf Grund des § 127m Absatz 4 der Ausführungsbestimmungen zu
Tarifnummer 11 und §§ 78 bis 90 des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909
ist mit Höchster Genehmigung der Oberzolldirektion für den Thüringischen
Zoll= und Steuerverein in Erfurt als Stenerdirektivbehörde die Entscheidung
über alle Anträge auf Erstattung von Grundstücksübertragungsabgaben zugewiesen
worden.
Weimar, den 29. Januar 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Rothe.
[I11| I. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
wird hiermit folgendes verordnet:
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