Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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Falle fallen die Zinsen von der statutenmäßigen Kündigungsfrist zur Hälfte der Sparkasse zu 
bezw. es werden diese bei der Auszahlung an der Einlage gekürzt. 
Auf dasselbe Schuldbuch können nicht mehrere Kündigungen nebeneinander laufen. 
Wird eine gekündigte Einlage nicht binnen 2 Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist 
erhoben, so gilt die Kündigung als zurückgenommen. 
8 26. 
Die Sparkasse kann die Einlagen und die fälligen Zinsen mit befreiender Wirkung an 
jeden Inhaber des Schuldbuchs auszahlen. Die Vorschrift in 8 18 bleibt unberührt. Ver- 
pflichtet zur Zahlung ist sie nur demjenigen Inhaber gegenüber, der ihr die Rechtmäßigkeit 
seiner Innehabung nachweist. 
8 26. 
Die Rückzahlung von Einlagen und die Auszahlung von Zinsen erfolgt nur gegen Vor- 
legung des Sparkassenbuchs; der Ausstellung einer besonderen Quittung bedarf es nicht; jede 
teilweise Rückzahlung wird in das Schuldbuch eingetragen und vom Kassierer und vom Gegen- 
buchführer unterschrieben. 
§27. 
Wird der ganze Einlagebetrag mit Zinsen zurückgenommen, so ist das Sparkassenbuch an- 
statt einer Quittung zurückzugeben. Die zurückgegebenen Schuldbücher werden entwertet und 
nach Ablauf von 10 Jahren nach Schluß des Jahres, in dem die Rückgabe erfolgt ist, vernichtet. 
§ 28. 
Dem Verwaltungsausschusse steht das Recht zu, jederzeit die Einlagen zur Rückzahlung 
binnen 3 Monaten zu kündigen. Die Kündigung erfolgt an die bekannten Inhaber eines 
Schuldbuchs durch unmittelbare Benachrichtigung und Einschreibung in das Buch, an unbekannte 
Inhaber durch öffentliche Bekanntmachung. 
In der bffentlichen Bekanntmachung ist der Name des Einlegers, Band und Blatt des 
Buches, in dem die Einlage gebucht ist, und die Summe des nach Ablauf der Kündigungs- 
frist zu zahlenden Betrags an Hauptgeld und Zinsen anzugeben. Die Bekanntmachung ist 
zweimal je nach Ablauf eines Monats zu wiederholen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist, 
welche im Falle der Einschreibung in das Schuldbuch vom Tage der Einschreibung an, im 
Falle der bffentlichen Bekanntmachung mit dem Erscheinen des ersten Abdrucks im amtlichen 
Nachrichtenblatte zu laufen beginnt, hört die Verzinsung der gekündigten Einlage auf; die Spar- 
kasse ist nunmehr berechtigt, Kapital und Zinsen bei dem Großherzoglich Sächsischen Amts- 
gericht Geisa zu hinterlegen. 
8 29. 
Wenn auf ein Schuldbuch dreißig Jahre hindurch weder eine neue Einlage eingezahlt, 
noch die Einlage ganz oder teilweise zurückgefordert wird, noch Zinsen davon erhoben oder auf 
Verlangen zugeschrieben werden, so hat der Verwaltungsausschuß eine öffentliche Aufforderung
	        
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