Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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8. April 1907 in der Fassung, die diese Vorschriften durch das Gesetz 
vom 11. Dezember 1909 (Reichsgesetzblatt S. 973) erhalten haben. 
Vom 27. März 1911. 
Nr. 3860. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und 
Warenzeichen auf der Tapeten-Ausstellung Hamburg 1911. Vom 
23. März 1911. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 6 bis 8#: 
S. 26 Erscheinen des Handbuchs für das Deutsche Reich 1911. 
„ 26 Verbot der ferneren Verbreitung der in Warschau erscheinenden Druckschrift 
„Kurjer Swiateczuy“. 
„ 27 Anerkennung von technischen Lehranstalten für die Vorbereitung zur Vor- 
und Hauptprüfung zum Schiffsingenieur. 
„ 28 Anderung des Verzeichnisses der auf Grund des § 6 der Branntweinsteuer- 
Befreiungsordnung zur Zusammensetzung des allgemeinen Vergällungsmittels 
ermächtigten Gewerbeanstalten. 
„ 28 Ergänzung zu § 4 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze 
(betr. nicht gegen Barzahlung ausgegebene Aktien). 
„ 28 Anderung der Zündwaren-Kontingentierungsordnung. 
„ 29 Ergänzung des Gesamtverzeichnisses der für den Pflanzenverkehr geöffneten 
ausländischen Zollstellen. 
„ 34 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit unbelichteten Films 
aus Zellhorn. 
„ 34 Desgl. mit Weizenmehl. 
„ 34 Ubergangsbestimmungen über die Zulassung von Obstkleinbrennereien zur 
Abfindung. 
„ 41 Zulassung von Systemen von Elektrizitätszählern zur Beglaubigung. 
„ 41 Anderungen der Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland. 
—— 
  
Buchdruckerei der Welmarischen Zeitung.
	        
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