Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

118 
ruflich unter der Bedingung verliehen worden, daß Anordnungen über die Be— 
seitigung der von ihm festgestellten Mängel jeder Art nur durch den ihm vor- 
gesetzten Vereinsingenieur oder durch den Oberingenieur getroffen werden dürfen 
und daß der Thüringische Verein für Dampfkesselbetrieb die volle Verantwortung 
für die Tätigkeit des genannten Vereinstechnikers übernimmt. 
Weimar, den 23. März 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 20.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das 
Deutsche Reich. 
Das 6. bis 9. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 4012. Verordnung, betreffend die Berufung des Reichstags. Vom 24. Ja- 
nuar 1912. 
„ 4013. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien über die 
gegenseitige Auslieferung von Verbrechern zwischen Deutschland und 
gewissen britischen Protektoraten. Vom 17. August 1911. 
„ 4014. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 17. August 1911 
unterzeichneten Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Groß- 
britannien über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern zwischen 
Deutschland und gewissen britischen Protektoraten. Vom 20. Ja- 
nuar 1912. 
„ 4015. Bekanntmachung über die Einreihung von Orten in die Wohnungs- 
geldzuschußklassen. Vom 28. Januar 1912. 
„ 4016. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Großherzogtum 
Luxemburg über den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Gebiete 
der deutschen Branntweinsteuergemeinschaft und dem Großherzogtum 
Luxemburg. Vom 31. Oktober 1911. 
„ 4017. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Neuseelands zu dem am 
26. September 1906 in Bern unterzeichneten Internationalen Ab- 
kommen über das Verbot der Verwendung von weißem (gelbem) 
Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern. Vom 22. Januar 1912.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.