Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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Staatsvertrag 
zwischen 
dem Großherzogtum Sachsen und dem Königreich Preußen, 
betreffend 
die Durchführung der Grundstückszusammenlegungen und der damit 
verbundenen Ablösungen im Großherzogtum Sachsen durch die Königlich Preußischen 
Auseinandersetzungsbehörden. 
Nachdem 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen 
und 
Seine Majestät der König von Preußen 
übereingekommen sind, eine Vereinbarung über die Durchführung der Grundstücks- 
zusammenlegungen und der damit verbundenen Ablösungen im Großherzogtum 
Sachsen durch die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden zu schließen, 
haben die zu diesem Zwecke bestellten Kommissare, nämlich 
für das Großherzogtum für das Königreich 
Sachsen: Preußen: 
der Geheime Regierungsrat Dr. der Geheime Oberregierungsrat 
Johannes Schmid-Burgk, Julius Pelltzer, 
der Regierungsrat Richard Kühn der Wirkliche Legationsrat Dr. Paul 
und Eckardt und 
der Obersteuerrat Otto Krippen- der Geheime Finanzrat Dr. Felix 
dorf, Busch, 
unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung nachstehenden Staats- 
vertrag abgeschlossen:
	        
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