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Staatsvertrag
zwischen
dem Großherzogtum Sachsen und dem Königreich Preußen,
betreffend
die Durchführung der Grundstückszusammenlegungen und der damit
verbundenen Ablösungen im Großherzogtum Sachsen durch die Königlich Preußischen
Auseinandersetzungsbehörden.
Nachdem
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen
und
Seine Majestät der König von Preußen
übereingekommen sind, eine Vereinbarung über die Durchführung der Grundstücks-
zusammenlegungen und der damit verbundenen Ablösungen im Großherzogtum
Sachsen durch die Königlich Preußischen Auseinandersetzungsbehörden zu schließen,
haben die zu diesem Zwecke bestellten Kommissare, nämlich
für das Großherzogtum für das Königreich
Sachsen: Preußen:
der Geheime Regierungsrat Dr. der Geheime Oberregierungsrat
Johannes Schmid-Burgk, Julius Pelltzer,
der Regierungsrat Richard Kühn der Wirkliche Legationsrat Dr. Paul
und Eckardt und
der Obersteuerrat Otto Krippen- der Geheime Finanzrat Dr. Felix
dorf, Busch,
unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung nachstehenden Staats-
vertrag abgeschlossen: