753
Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 39. Weimar. 23. Oktober 1912.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Genehmigung der G. NRothe- und E. E. Wohlbrück-
Stiftung, Seite 753. — Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Ezequatur an den
zum Kaiserlich Russischen Generalkonsul mit dem Amtssitz in Leipzig ernannten Kollegienrat
Kammerjunker Grafen Mussin Puschkin, Seite 754. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt
für das Deutsche Reich, Seite 754.
(Nr. 119.) Ministerialbekanntmachung über die Genehmigung der C. Rothe= und C. E. Wohl-
brück-Stiftung.
Der erbliche Ehrenbürger des Russischen Reichs C. E. Wohlbrück in Kokuschkino
(Rußland) hat unter dem Namen
C. Rothe= und C. E. Wohlbrück-Stiftung
eine Stiftung errichtet und ihr als Grundkapital den Betrag von rund 500000-#
zugesichert.
Die Stiftung hat den Zweck, Knaben und IJünglinge, welche sich der Land-
oder Gartenwirtschaft, den Handwerken oder der Technik widmen wollen, in einer
besonderen Erziehungsanstalt für ihren künftigen Beruf auszubilden.
Für die Lebenszeit des Stifters, und, solange nach seinem Ableben aus den
Stiftungserträgnissen noch Zahlungen an einzelne Personen geleistet werden müssen,
werden dem Großherzoglichen Staatsministerium, Departement des Innern, als
dem Vorstande der Stiftung alljährlich Beträge überwiesen, die zur Ausbildung
junger Handwerker und Techniker durch Gewährung von Stipendien zu ver-
wenden sind.
Wir haben diese Stiftung nach § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürger-
lichen Gesetzbuche genehmigt.
Weimar, den 19. Oktober 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
1912 110