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(Nr. 37.) Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequaturs an den Vizekonsul
der Republik Kuba, Nicoläs Bravo y Puig, Hamburg.
Dem zum Vizekonsul der Republik Kuba für das Deutsche Reich mit dem Amtssitz
in Hamburg ernannten Herrn Nicoláäs Bravo y Puig ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden.
Weimar, den 21. März 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des A#ußern.
Anteutsch.
(Nr. 38.) Ministerialbekanntmachung über die Beauftragung der Spezialkommission in Eisenach
mit der Bearbeitung der Grundstückszusammenlegungssachen von Geisa und
Schafhausen, sowie der Flurbezirke Oberzella, Unterzella und Schwenge.
Diee Königliche Spezialkommission in Eisenach ist mit der Bearbeitung der Grundstücks-
zusammenlegungssachen von Geisa und Schafhausen sowie der Flurbezirke Ober-
zella, Unterzella und Schwenge (zum Gemeindebezirk Oberzella gehbrig) beauftragt
worden.
Weimar, den 20. März 1914.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementscheft:
Slebogt.
(Nr. 39.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt.
Das 7. bis 15. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 4338. Bekanntmachung, betr. den Zinsfuß für die versicherungstechnischen
Berechnungen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Vom
19. Februar 1914.
„ 4339. Bekanntmachung, betr. die Inkraftsetzung des am 4. Mai 1910 in
Paris unterzeichneten Abkommens zur Bekämpfung der Verbreitung
unzüchtiger Veröffentlichungen in Britisch Indien. Vom 20. Februar 1914.
„ 4340. Verordnung zum Wehrgesetze für die Schutzgebiete. Vom 21. Februar 1914.