Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr. 37.) Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequaturs an den Vizekonsul 
der Republik Kuba, Nicoläs Bravo y Puig, Hamburg. 
Dem zum Vizekonsul der Republik Kuba für das Deutsche Reich mit dem Amtssitz 
in Hamburg ernannten Herrn Nicoláäs Bravo y Puig ist namens des Reichs das 
Exequatur erteilt worden. 
Weimar, den 21. März 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des A#ußern. 
Anteutsch. 
(Nr. 38.) Ministerialbekanntmachung über die Beauftragung der Spezialkommission in Eisenach 
mit der Bearbeitung der Grundstückszusammenlegungssachen von Geisa und 
Schafhausen, sowie der Flurbezirke Oberzella, Unterzella und Schwenge. 
Diee Königliche Spezialkommission in Eisenach ist mit der Bearbeitung der Grundstücks- 
zusammenlegungssachen von Geisa und Schafhausen sowie der Flurbezirke Ober- 
zella, Unterzella und Schwenge (zum Gemeindebezirk Oberzella gehbrig) beauftragt 
worden. 
Weimar, den 20. März 1914. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementscheft: 
Slebogt. 
(Nr. 39.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 7. bis 15. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4338. Bekanntmachung, betr. den Zinsfuß für die versicherungstechnischen 
Berechnungen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Vom 
19. Februar 1914. 
„ 4339. Bekanntmachung, betr. die Inkraftsetzung des am 4. Mai 1910 in 
Paris unterzeichneten Abkommens zur Bekämpfung der Verbreitung 
unzüchtiger Veröffentlichungen in Britisch Indien. Vom 20. Februar 1914. 
„ 4340. Verordnung zum Wehrgesetze für die Schutzgebiete. Vom 21. Februar 1914.
	        
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