Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

128 (Wahlordnung f. d. Wahl der Versicherungsvertreter.) 
Anlagel. 
Die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Versicherungsamts 
........................................... findet 
fürdieArbeitgeberam.........·......·.......... den............·.·............................ l9........... 
von........... Uhr.................·........ .·..bis........... Uhr..................................... , 
fürdieVersichertenam..................... den.........··....................................·...... 19 
von . Uhr bis. Uhr, 
in.......................................... statt. 
Es sind Versicherungsvertreter zu wählen. Die zu Wählenden 
werden je zur Hälfte aus Arbeitgebern und Versicherten entnommen. Hiernach 
s. 
habenSie...»».»».... ZEZFIX zu wählen. 
Es stehen Ihnen Stimmen zu. Der Stimmzettel ist in dem an- 
liegenden Wahlumschlage verschlossen abzugeben. 
Diese Aufforderung dient als Wahlausweis. 
Ich fordere Sie auf, eine 
Vorschlagsliste 
fürdieWahlbiszum......·.....··.......................................... 19 bei mir einzureichen, die 
Namen enthalten soll. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen der Reichsversicherungs- 
ordnung und der Wahlordnung wird besonders hingewiesen. 
Der Wahlleiter. 
  
Auf der Kückseite der Aufforderung sind die §§ 12, 41 Abs. 2, 47 ReO. und die Nummern 2, 
7, 14—16, 22 Absf. 2, 8 der Wahlorbnung abzudrucken.
	        
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