206 (Aufzüge. — Fahrstühle —.)
Die Umwehrung an Steuerseilen oder -gestängen, die außerhalb des Fahr-
schachts liegen, ist bei der geringen Bewegung dieser Teile in der Regel nicht zu
fordern, dagegen müssen sie feuersicher durch die Decken geführt werden, d. h. sie
sind unterhalb der Decke mit einem Eisenrohr von etwa 0,5 bis 1 m Länge zu
umschließen.
Zu § 10.
Die Voraussetzung des Abs. I Nr. 2 wird nur dann als vorliegend zu er-
achten sein, wenn die zu befördernden Güter in besonderen Transportwagen, wie
es z. B. in Mälzereien, Ziegeleien usw. üblich ist, auf den Fahrkorb gebracht
werden, und wenn diese Wagen den Fahrkorb namentlich in seinen Breitenabmessungen
derart ausfüllen, daß Personen behindert werden, gleichzeitig die Plattform zu be-
treten, oder wenn die Abmessungen des Fahrkorbes, wie z. B. bei den kleinen Auf-
zügen, derart beschränkt werden, daß dadurch das Betreten verhindert wird, oder
wenn endlich die Ladestelle wesentlich höher als der Fußboden liegt.
Die Anbringung von Aufstützvorrichtungen nach Nr. 3 des ersten Absatzes
schließt die gleichzeitige Verwendung von Fangvorrichtungen aus, da letztere bei
der Entlastung des Förderkorbes durch die Stützen regelmäßig in Tätigkeit treten
würden. Die Forderung, daß die Stützen vor dem Betreten des Fahrkorbes in
Tätigkeit treten müssen, bedingt nicht die Anbringung „,selbsttätig“ bewegter Auf-
stützvorrichtungen. Es genügt z. B., wenn die Aufstützvorrichtung so angeordnet
wird, daß die Zugangstür zum Fahrschachte durch die Hebel der Aufstützvorrichtung
gesperrt wird. Stützvorrichtungen in Zwischengeschossen anzuordnen, ist bedenklich,
weil die Vorrichtungen infolge Verschleißes leicht in die Fahrbahn ragen und zum
Festklemmen des Stuhles bei der Aufwärtsbewegung oder zum Ausfsetzen des Korbes
bei der Abwärtsbewegung führen. Löst sich dann der Fahrkorb, so reißt gewöhn-
lich das schlaff gewordene Seil.
Als „Ablaßvorrichtungen“ gelten nur solche einfach gebauten, doppelschaligen
Fahrstühle, bei welchen die beladene Schale unter dem Einfluß der Last nach unten
geht, während die leere als Gegengewicht nach oben gezogen wird.
Liegen wesentliche Teile der Fangvorrichtungen unterhalb des Fußbodens des
Fahrkorbes, so muß dafür gesorgt werden, daß deren Zugänglichkeit zwecks Revision
und Nachstellung gesichert ist.