Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

208 (Aufzüge. — Fahrstühle —.) 
Bei der Prüfung der Fangvorrichtung ist zu beachten, daß bei Bruch oder 
gefahrdrohender Dehnung eines Seiles das andere bei dem Versuche, den Fahrkorb 
mit einem Seile hochzuziehen, der Gefahr gewaltsamer Zerreißung ausgesetzt ist, 
weil außer der Last die starke Pressung der Fangkeile zu überwinden ist, die beim 
Anziehen, obwohl die Keile nur für die Abwärtsbewegung eingreifend hergestellt 
werden, zunächst noch wächst. Fangvorrichtungen, die es zulassen, den Fahrkorb 
nach dem Fangen ohne Überanstrengung des Seiles hochzuziehen, sind daher be- 
sonders empfehlenswert, auch mit Rücksicht darauf, daß die Passagiere andernfalls 
nur mit besonderen Schwierigkeiten aus dem Fahrkorbe herausgeholt werden können. 
Bei der Berechnung der Biegungsspannung von Drahtseilen ist der Elastizitäts- 
modul zu 20000 kg'omm anzunehmen. Flußstahlseile über 50 kg'omm sowie 
Tiegelstahlseile über 120 kgmm Bruchfestigkeit dürfen ohne Nachweis der Festig- 
keit nicht zugelassen werden. Tiegelstahl über 180 kg/qmm Bruchfestigkeit darf 
nicht verwendet werden. Diese Bestimmungen gelten auch für Seile an Lasten- 
fahrstühlen. 
Zu § 14. 
Die Forderung des § 14 II bedingt bei Anwendung von Kontakten oder 
Magnetverriegelungen, daß bei Unterbrechung eines Kontaktes oder einer Magnet- 
verriegelung — sei es, daß diese absichtlich oder infolge Durchbrennens der Siche- 
rung, Verschmorens der Magnetwickelung oder Anlehnens oder Offnens einer Tür 
erfolgt — die Betätigung der Steuerung oder die Weiterfahrt des Fahrstuhls ver- 
hindert wird. Der Betrieb des Fahrstuhls muß bis zur Beseitigung der Mängel 
unmöglich sein. Unter der Steuerung sind nicht notwendig die äußeren Steuerungs- 
teile (Hebel, Kurbel, Druckknöpfe u. dergl.) zu verstehen, sondern alle Teile, deren 
Betätigung erforderlich, aber auch ausreichend ist, um die Aufzugsmaschine in Gang 
zu setzen oder zum Stillstand zu bringen. 
Zu § 15. 
Bei der Prüfung der Druckknopfsteuerungen ist insbesondere darauf zu achten, 
daß die Kontaktwirkung nicht schon bei losem Anlehnen der Tür oder durch 
Anwendung unlauterer Hilfsmittel, wie Federn, Hilfsbrücken u. dergl. eintritt 
und daß die Beseitigung von Schutzkappenleisten oder anderer Verschlußteile der 
Magnetverriegelung soweit erschwert wird, daß es dazu besonderer Werkzeuge, wie
	        
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