(Landessynode.) 243
sammlung zu bestimmen und sofort nach dem 26. Juni ds. Is. in einem geeigneten
in ihrem Bezirke verbreiteten öffentlichen Nachrichtblatte, unter Hinweisung auf
gegenwärtige Bekanntmachung, mit der Aufforderung bekannt zu geben, daß die
Geistlichen, welche in dem Bezirke als Pfarrer, Diakone oder Vikare im ordent-
lichen Kirchendienste stehen und das geistliche Wahlrecht auszuüben haben, sowie
die nach § 7 der Synodalordnung und § 10 Ziff. 12 der Kirchgemeindeordnung
von den Kirchgemeindevorständen zu wählenden weltlichen Wahlmänner am be-
stimmten Ort und zur bestimmten Zeit sich zu der anberaumten Wahlversammlung
einzufinden haben.
Im übrigen ist nach den in den §§ 8—10 der Synodalordnung enthaltenen
Vorschriften, zugleich auch unter entsprechender Anwendung der in den §§ 17—23
des Landtagswahlgesetzes vom 10. April 1909 für die Wahl der Landtagsabge-
ordneten getroffenen Bestimmungen zu verfahren. Sobald kein Wahlberechtigter
sich mehr zur Stimmabgabe meldet, schließt der Wahlkommissar die Stimmabgabe.
Es ist zu beachten, daß zur Wahl der Ersatzmänner erst nach der Wahl
der Abgeordneten zu schreiten ist.
Die Verläge der Wahlkommissare an Einrückungskosten usw. werden aus der
Landeskirchenkasse erstattet. Die Wahlkommissare haben zu diesem Zweck ein Ver-
zeichnis der Verläge nebst Belegen an die Rechnungsrevision des Kultusdepartements
einzusenden.
V
Die Beachtung der unterm 21. Dezember 1886 veröffentlichten authentischen
Auslegung des § 7 der Synodalordnung (S. 151 des kirchlichen Verordnungs-
blattes Bd. 1) wird noch besonders zur Pflicht gemacht.
VI.
Auch die Wahl des nach § 5 der Synodalordnung von der theologischen
Fakultät zu Jena zu wählenden Abgeordneten hat am 7. Juli ds. Is. zu er-
folgen. liber das Ergebnis dieser Wahl gibt der Dekan der Fakultät, unter Bei-
fügung des aufzunehmenden und von den Mitgliedern der Fakultät zu unterzeichnenden
Wahlprotokolls zeitig hierher Nachricht.
Weimar, den 13. Mai 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
RKotbe.
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