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Regierungsblatt
für das
Grohßherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1914.
·
Nr. 21.
Inhat: Ministerialbekanntmachung über die Ordbnung der Mnttelschullebrerprüfung in den
Thüringischen Staaten, Seite 245. Inhaltsverzeichnis aus dem Reschch Gesehblatt,
Seite 252.
(Nr. 74.) Ministerialbekanntmachung über die Ordnung der Mittelschullehrerprüfung in den
Thüringischen Staaten.
Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird
die nachstehende Ordnung der Mittelschullehrerprüfung in den Thüringischen
Staaten hiermit für das Großherzogtum in Geltung gesetzt.
Weimar, den 18. Juni 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Kotbe.
Ordnung
der Mittelschullehrerprüfung in den Thüringischen Staaten
vom 18. Funi 1914.
Die Regierungen des Großherzogtums Sachsen, der Herzogtümer Sachsen-Alten-
burg und Sachsen-Coburg und Gotha, der Fürstentümer Schwarzburg-Sonders-
1914.
Ausgegeben in Weimar am 2. Juli 1914. 40