Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr. 85.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Tetanus- und Dijphtherie— 
Serum. 
Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 
200—205 aus den Hoöchster Farbwerken, 
81 und 82 aus dem Behringwerk in Marburg sind wegen Ablaufs der 
staatlichen Gewährdauer vom 1. Juli 1914 ab zur Einziehung bestimmt worden. 
Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 
284—293 aus der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 
263—275 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 
242 aus der Fabrik vormals Schering in Berlin, 
9—16 aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden 
sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 
1. Juli 1914 ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung 
bestimmt worden. 
Weimar, den 15. Juli 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
  
(Nr. 86.) Ministerialbekanntmachung über die Anerkennung der Sachverständigen für die 
Crüfung der Apparate zur Herstellung oder zum Ausschanke kohlensaurer 
etränke. 
Unter Verweisung auf Nr. 4 der Ministerialbekanntmachung vom 29. Oktober 
1912 (Regierungsblatt S. 784) über die Anerkennung der Sachverständigen für 
die Prüfung der Apparate zur Herstellung oder zum Ausschanke kohlensaurer Ge- 
tränke bestimmen wir, daß an Stelle des bisher vorgeschriebenen Musters das aus 
der Anlage ersichtliche neue Muster einer Bescheinigung über die Prüfung des 
Apparats auf Widerstandsfähigkeit zu verwenden ist. 
Weimar, den 27. Juni 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Im Auftrag: 
Slevogt.
	        
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