288 (Transport v. Tieren u. Betäuben v. Schlachtvieh.)
Werden Tiere verschiedener Gattung, z. B. Kälber und Schweine, gleichzeitig
auf demselben Fuhrwerk befördert, so sind die Gattungen möglichst durch eine
Scheidewand zu trennen.
Die Wagen etc. müssen so geräumig sein, daß die Tiere neben einander
stehen können, ohne gepreßt zu werden.
Beim Abladen sind die Tiere vom Fuhrwerk zu heben oder mittels einer
Rampe oder nach Unterlegen von Stroh vom Fuhrwerk zu leiten. Das Herab-
ziehen oder Herabwerfen auf harten Boden ist untersagt.
Geflügel darf nur in luftigen Behältern traunsportiert werden, die so geräumig
sind, daß die Vögel neben einander stehen können, ohne gepreßt zu werden. Der
Transport von Geflügel in Säcken, das Zusammenbinden mehrerer Tiere und
das Tragen von Geflügel an den Füßen ist untersagt.
Auch bei dem Führen und Treiben von Tieren ist jede rohe Behandlung zu
unterlassen. Insbesondere ist verboten das Hetzen der Tiere durch Hunde, heftiges
Zerren an den Leitseilen, rohes Prügeln, Schlagen der Tiere in oder auf die
Augen, Stoßen und Treten mit den Füßen, Reißen an den Nasenringen der
Bullen, Ringeln oder Klemmen des Schwanzes.
Üüber ein Jahr alte Bullen und alle bösartigen oder störrischen Rinder sind
beim Transport mit einer die Augen vollständig bedeckenden Blende zu versehen
und an den Vorderfüßen in geeigneter Weise mit Fallstricken zu fesseln. Der
Transport solcher Tiere hat stets durch zwei Personen zu geschehen. Das Fall-
zeug — nicht aber die Blende — kann bei den Bullen in Wegfall kommen, die
an einem Nasenring geführt werden.
8 2.
Beim Schlachten sämtlichen Viehes (einschl. der Ferkel, Lämmer, Kaninchen,
Vögel, Fische und fischartigen Tiere) darf die Blutentziehung nur nach voraus-
gegangener vollständiger Betäubung erfolgen. Die Tiere dürfen erst dann in den
Schlachtraum gebracht werden, wenn alle Vorbereitungen zur sofortigen Ab-
schlachtung getroffen sind.
83.
Die Betäubung von Rindern, Einhufern, Schweinen, gehörnten Schafen und
Ziegen, gehörnten und älteren ungehbrnten Bbcken sowie von über vier Wochen
alten Kälbern hat durch Betäubungsapparate zu geschehen.