Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

297 
(Nr. 102.) Ministerialbekanntmachung über die Erweiterung des Bahnhofs Vieselbach und die Er- 
nennung des Großherzoglichen Oberamtsrichters Justizrats Thierbach in Viesel- 
bach zum Enteignungskommissar. 
Der von der Königlichen Eisenbahndirektion Erfurt vorgelegte Entwurf für die Er- 
weiterung des Bahnhofs Vieselbach ist von uns landespolizeilich genehmigt worden. 
Zum Enteignungskommissar haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog den 
Großherzoglichen Oberamtsrichter Justizrat Thierbach in Vieselbach ernannt. 
Zur Durchführung der Erweiterungsbauten wird ein Zeitraum von 15 Mo- 
naten bestimmt. 
Weimar, den 29. Juli 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Slebogt i. V. 
  
(Nr. 103.) Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequaturs an den amerikani- 
schen Konsul William P. Kent in Leipzig. 
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für das Deutsche Reich 
mit dem Amtssitz in Leipzig ernannten Herrn William P. Kent ist namens des 
Reichs das Exequatur erteilt worden. 
Weimar, den 30. Juli 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 104.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 45. bis 47. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4413. Bekanntmachung, betr. die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 
1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel 
am 14. Dezember 1900 und in Washington am 2. Juni 1911. 
Vom 21. Juli 1914. 
„ 4414. Verordnung, betr. das Verbot der Ausfuhr von Tieren und tierischen 
Erzeugnissen. Vom 31. Juli 1914. 
507
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.