Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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Indem Wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis bringen, vertrauen Wir, 
daß alle Unsere Behörden und alle Unsere Untertanen auch Unserer Frau Ge- 
mahlin schuldigen Gehorsam leisten und unwandelbare Treue bewahren werden, 
und empfehlen das Land dem Schutze des Allmächtigen. 
Gegeben 
Kije, Russisch Polen, am 30. September 1914. 
Wilbelm Ernst. 
Rothe. Hunnius. Unteutsch. 
  
  
(Nr. 138.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 49. und 50. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Meich 
enthält auf: 
S. 515. Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 516. Nachweisungen der zur Vertretung des Militärfiskus bei Pfändung des 
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V7 
523. 
523. 
525. 
527. 
Diensteinkommens von Militärpersonen usw. berufenen Militärbehörden 
usw. im Geschäftsbereiche der Königlich Bayerischen, der Königlich Sächsi- 
schen und der Königlich Württembergischen Militärverwaltung. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
von militärpflichtigen Deutschen in Norwegen. 
Desgl. in Südamerika. 
Abänderungen des Verzeichnisses der regelmäßigen Untersuchungen unter- 
liegenden und amtlich als den Anforderungen der Internationalen Reb- 
laus-Konvention entsprechend erklärten Gartenbau= oder botanischen An- 
lagen, Schulen und Gärten. 
Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende 
Fleisch. 
  
Druck Weimartscher Verlag G. m. ö. O. in Weimar-
	        
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