356 (Landessynode.)
im XV. Wahlbezirke:
Diakonus Peißker in Weida, Adjunkt Steinert in Berga a. d. E.,
Rentner Alander daselbst, Lehrer Elle in Hohenölsen,
als Abgeordnete, als Ersatzmänner.
Die Gewählten haben die auf sie gefallene Wahl angenommen.
Weimar, den 27. Oktober 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Kotbe.
(Nr. 145.) Ministerialbekanntmachung, betr. das Verfüttern von Brotgetreide und Mehl.
Auf Grund von § 3 der Bundesratsverordnung über das Verfüttern von Brot-
getreide und Mehl, vom 28. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 460), bestimmen
wir die Großherzoglichen Bezirksdirektoren als zuständige Behörden.
Der erwähnte § 3 lautet wie folgt:
„Soweit dringende wirtschaftliche Bedürfnisse vorliegen, können die
Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden das Ver-
füttern von Roggen, der im landwirtschaftlichen Betriebe des Viehhalters
erzeugt ist, für das in diesem Betriebe gehaltene Vieh allgemein für be-
stimmte Gegenden und bestimmte Arten von Wirtschaften oder im Ein-
zelfalle zulassen.“
Weimar, den 2. November 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 146.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Ziegen-
zuchtverein für Bürgel und Umgegend.
Dem Ziegenzuchtverein für Bürgel und Umgegend ist nach § 22 des Bürger-
lichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 26. Oktober 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
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