Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr. 177.) Ministerialbekanntmachung über die Zuständigkeit des Thüringischen Oberverwaltungs- 
gerichts in Jena in Kirchensteuerangelegenheiten. 
Die elfte ordentliche Landessynode des Großherzogtums hat durch Erklärungs— 
schrift vom 14. ds. Mts. dem § 3 des Ausführungsgesetzes vom 10. Juli 1912 über 
die Errichtung eines gemeinschaftlichen obersten Verwaltungsgerichts (Regierungs- 
blatt 1912, S. 626, Kirchliches Verordnungsblatt II, S. 315) nachträglich zugestimmt. 
Weimar, den 19. Dezember 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus. 
Rotbe. 
(Nr. 178.) Ministerialbekanntmachung über den Gebietsaustausch zwischen dem Großherzogtum 
Sachsen und dem Herzogtum Sachsen-Meiningen. 
Die elfte ordentliche Landessynode hat unterm 14. ds. Mts. zu dem Staatsvertrag 
vom 8. Jannar 1912 über den Gebietsaustausch zwischen dem Großherzogtum 
Sachsen und dem Herzogtum Sachsen-Meiningen nebst Schlußprotokoll und dem 
Ausführungsgesetz, soweit dies nach der Kirchenverfassung nötig ist, ihre Zu- 
stimmung erklärt. 
Weimar, den 19. Dezember 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des AKultus. 
Rotbe. 
(Nr. 179.) Ministerialbekanntmachung über den Einkauf von Gegenständen, für die Höchst- 
preise festgesetzt sind, durch die Geschäftsführer der Zentralstelle zur Be- 
schaffung der Heeresverpflegung. 
Auf Grund des § 2 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzblatt 
S. 516) sind die Herren Okonomierat Burkhardt und Bankdirektor Hart- 
mann, Berlin, Geschäftsführer der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres- 
verpflegung, und zwar ein jeder für sich ermächtigt worden, Aufforderungen zur 
Überlassung von Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind, an die Besitzer 
solcher Gegenstände zu erlassen. 
Weimar, den 22. Dezember 1914. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch.
	        
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