Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

445 
Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1914. 
Nr. 52. 
Inbalt: Ministerialbekanntmachung über die Wahl der Versichertenbeisitzer bei dem Gemeinschaft- 
lichen Oberversicherungsamt in Gotha sowie über die Zahl der Geisitzer der Spruchkammern 
und die Wahl der Beisitzer der Beschlußkammer des Oberversicherungsamts. Seite 445. 
  
(Nr. 182.) Ministerialbekanntmachung über die Wahl der Versichertenbeisitzer bei dem Gemein- 
schaftlichen Oberversicherungsamt in Gotha sowie über die Zahl der Beisitzer 
der Spruchkammern und die Wahl der Beisitzer der Beschlußkammer des 
Oberversicherungsamts. 
Das Herzoglich Sächsische Staatsministerium in Gotha hat im Einverständnis 
mit uns die nachstehende 
Wahlordnung für die Wahl der Versichertenbeisitzer bei dem Gemein- 
schaftlichen Oberversicherungsamt in Gotha (§ 73 Abs. 2 der Reichs- 
versicherungsordnung) vom 10. September 1914 
und die nachstehende 
Bekanntmachung über die Zahl der Beisitzer der Spruchkammern und 
die Wahl der Beisitzer der Beschlußkammer des Gemeinschaftlichen Ober- 
versicherungsamts in Gotha vom 17. November 1914 
erlassen. 
Weimar, den 21. Dezember 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
1914. 
Ausgegeben in Weimar am 14. Januar 1915. 82
	        
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