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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1914.
Nr. 52.
Inbalt: Ministerialbekanntmachung über die Wahl der Versichertenbeisitzer bei dem Gemeinschaft-
lichen Oberversicherungsamt in Gotha sowie über die Zahl der Geisitzer der Spruchkammern
und die Wahl der Beisitzer der Beschlußkammer des Oberversicherungsamts. Seite 445.
(Nr. 182.) Ministerialbekanntmachung über die Wahl der Versichertenbeisitzer bei dem Gemein-
schaftlichen Oberversicherungsamt in Gotha sowie über die Zahl der Beisitzer
der Spruchkammern und die Wahl der Beisitzer der Beschlußkammer des
Oberversicherungsamts.
Das Herzoglich Sächsische Staatsministerium in Gotha hat im Einverständnis
mit uns die nachstehende
Wahlordnung für die Wahl der Versichertenbeisitzer bei dem Gemein-
schaftlichen Oberversicherungsamt in Gotha (§ 73 Abs. 2 der Reichs-
versicherungsordnung) vom 10. September 1914
und die nachstehende
Bekanntmachung über die Zahl der Beisitzer der Spruchkammern und
die Wahl der Beisitzer der Beschlußkammer des Gemeinschaftlichen Ober-
versicherungsamts in Gotha vom 17. November 1914
erlassen.
Weimar, den 21. Dezember 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
1914.
Ausgegeben in Weimar am 14. Januar 1915. 82