Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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S. 217. 
„ 217. 
„ 220. 
„220. 
„220. 
„221. 
„222. 
„222. 
„222. 
„228. 
Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 Nr. 1, 2 der Reichs- 
versicherungsordnung. 
Übersicht über die Reichsbehörden, denen als höhere Verwaltungsbehörden 
Auskunft über die im Strafregister gelöschten Vermerke erteilt werden darf. 
Erhöhung der schweren Kriegsration an Heu. 
Anderungen der Anlage D der Bestimmungen über die Statistik der See- 
schiffahrt vom 27. Juni 1907. 
Ausschluß des Neuen Petroleumhafens mit den angrenzenden Landflächen 
vom Zollgebiete von dem zur Errichtung eines Zollausschlußgebiets be- 
stimmten hamburgischenm Gelände. 
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischen Grund- 
stoffen sowie Satin= oder Plüschstoffen bei Herstellung von Handstickereien 
im Ausland; Ausübung des Handstickerei-Veredelungsverkehrs durch 
Faktore; Aufhebung der Bundesratsbeschlüsse vom 3. November 1910, 
betr. die Herstellung von Putzwaren auf Teneriffa usw. 
Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen 
Kontaktstiften aus Kupferdraht oder Bronze und Wirnkelstücken aus ver- 
nickeltem schmiedbaren Eisen. 
Neue Fassung der Nummer 32 der Anweisung zur Ausführung des 
Vereinszollgesetzes in Ziffer 1 Abs. Zc. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
von militärpflichtigen Deutschen in Spanien und Portugal; Erlöschen von 
Ermächtigungen desgl. wie vor. 
  
Duch Weimanichet Verlag G. m. b. H. u Welmat-
	        
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