Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1916.
Nr. 20.
Inhalt: Ministerialverordnung über die Auslegung der Begriffe „Eier“, „Eierkonserven“ und „Eiweiß"“
im Sinne der Kuchenverordnung vom 16. Dezember 1915. S. 71. — Ministerialverordnung
über die Einfuhr von Kakao. S. 72. — Ministerialverordnung über die Einfuhr von Salz-
heringen usw. S. 72. — Ministerialverordnung zur alusführung der Bundesratsverordnung
vom 10. April 1916 über den Gerkehr mit Berbrauchszucker. S. 73. — Ministerialver-
ordnung über die Einfuhr von Kaffee aus dem a#luslande, über Kaffee, über die Einfuhr von
Tee aus dem aluslande, über Tee und über Zichorienwurzeln. S. 73. — Ministerialverordnung
über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen. S. 74. — Ministerialbekannt-
machung, betr. Bestimmung der Ausschlußfrist nach Art. 18 der Höchsten Berordnung, betr.
das Grundbuchwesen, vom 11. März 1908 hinsichtlich verschiedener Grundbuch--Anlegungs-
bezirke. S. 74. — Inhaltsverzeichnis aus dem Eeichs-Gesetzblatt. S. 75. — Inhaltsverzeichnis
aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. S. 76. — Berichtigung. S. 76.
(Nr. 78.) Ministerialverordnung vom 7. April 1916 über die Auslegung der Begriffe „Eier“,
„Eierkonserven“ und „Eiweiß“ im Sinne der Kuchenverordnung vom 16. De-
zember 1915.
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Bundesratsverordnung über die Bereitung von
Kuchen, vom 16. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 823), bestimmen wir:
Im Sinne der Verordnung sind zu verstehen:
unter „Eiern“: frische Eier sowie Eier, die durch Aufbewahrung in Kalk-
wasser, Wasserglaslösung, Garantollösung oder dergl. oder in Kühlhäusern
oder durch Verpackung in Asche, Korn, Papier, Stroh oder dergl. haltbar
gemacht sind;
unter „Eierkonserven“: flüssiges, durch Kochsalz oder sonstige Zusätze halt-
bar gemachtes Eigelb und Eiweiß sowie eingetrocknetes Eigelb und Eiweiß
(auch „künstliches“ Eiweiß, Trockeneiweiß oder Eialbumin genannt);
unter „Eiweiß": Eiweiß jeder Art, also auch Trockeneiweiß und dergl.
1916.
Ausgegeben in Weimar am 8. Mai 1916. 21