124
bungen von Uns gestiftete Ehrenkreuz auch für hervorragende Verdienste um die
militärische Vorbereitung der Jugend verliehen werden kann.
So geschehen und gegeben
Ettersburg, den 14. Juni 1916.
Wilbelm Ernst.
Rothe. Unteutsch.
(Nr. 133.) Ministerialverordnung vom 17. Juni 1916 über Höchstpreise für Rindvieh.
Dee Ministerialverordnung vom 7. Juni 1916 über Höchstpreise für Rind-
vieh wird hinsichtlich der Nr. 1, 2 und 3 aufgehoben.
Stallhöchstpreise und Handelszuschläge dazu für Rindvieh und Schafe setzt
der Viehhandelsverband Thüringen in Weimar für das Gebiet des Großherzog-
tums fest.
Weimar, den 17. Juni 1916.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 134.) Ministerialverordnung vom 20. Juni 1916 über die Regelung des Verkehrs mit
Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung.
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916 über die
Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche
Bevölkerung (Reichs-Gesetzblatt S. 463) wird folgendes bestimmt:
1. Zuständige Behörde im Sinne von § 12 und 13 ist der Gemeindevorstand.
2. Zuständige Behörde im Sinne von § 15 Absl. 1 ist in den Städten
Apolda, Eisenach, Ilmenau, Jena, Weimar der Gemeindevorstand, im übrigen
der Bezirksdirektor.