Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

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Das Tetanus-Serum mit der Kontrollnummer 273 aus den Hoöchster Farb- 
werken ist ein Trockenserum und unterliegt daher nicht der Einziehung. 
Weimar, den 1. Juli 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
  
(Nr. 152.) Ministerialbekanntmachung über den sechsten Nachtrag zur Sparkassen-Ordnung 
für Ilmenau. 
Der nachstehend abgedruckte sechste Nachtrag vom 18. Februar 1912 zur Spar= 
kassen-Ordnung der Stadt Ilmenau vom 14. August 1891 ist von uns geneh- 
migt worden. 
Weimar, den 4. Juli 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
Sechster Rachtrag. 
1. Die Stadtsparkasse Ilmenau eröffnet einen bargeldlosen Zahlungsverkehr im Wege der 
Giroüberweisung nach Maßgabe der Satzungen des Sparkassen-Giroverbandes Sachsen-Thüringen- 
Anhalt und den dazu satzungsmäßig erlassenen Ausführungsbestimmungen. 
2. Zur weiteren Förderung der bargeldlosen Zahlungsweise und zur Erleichterung des 
Kassenverkehrs wird bei der Stadtsparkasse der Postscheckverkehr eingeführt. 
3. Die Stadtsparkasse kann mit Banken und anderen Geldinstituten im Giro-, Lombard-= 
und Kontokorrentverkehr in Geschäftsverbindung treten. Zur Sicherheit der Sparkasse müssen 
alle Geldinstitute, mit denen die Sparkasse in Geschäftsverbindung tritt, mündelsichere Wert-
	        
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