Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

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(Nr. 168.) Ministerialverordnung vom 13. Juli 1916 über Brotgetreide und Mehl aus der 
Ernte 1916. 
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Brotgetreide und Mehl aus der 
Ernte 1916 vom 29. Juni 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 613) bestimmen wir: 
Die Vorschriften der Ministerialverordnung über Brotgetreide und Mehl vom 
5. Juli 1915 (Regierungsblatt S. 175) bleiben in Kraft. 
Weimar, den 13. Juli 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 169.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Eber- 
haltungsgenossenschaft in Unterweid. 
Der Eberhaltungsgenossenschaft in Unterweid ist nach § 22 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen 
Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden. 
Weimar, den 6. Juli 1916. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 170.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 29 des Zentralblattes für das Deutsche Reich. 
S. 171. Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 171. Bekanntmachung über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu. 
„ 172. Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk= und 
Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. 
„ 175. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
  
Druck Wetmartischer Verlag G. m 5. H. in Wetmor.
	        
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