Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1916. (100)

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Vordruck A. Reichsbekleidungsstelle. 
Bezugsschein A. 
für (Name u. Staond;;xxxx 
Wohnnnnnnnnngggg 
Vom Antragsteller 
auszufüllen! 
(Gegenstand nach Zahl oder 
Maß und Warengattng 
  
  
Die Notwendigkeit der Anschaffung wird unter Ausfertigung des Bezugsscheins bescheinigt. 
Ort, Datrtr. . 
Stempel der ausfertigenden 
Behörde 
Rückseite beachten! 
  
Rückseite. 
Der Bezugsschein ist nicht übertragbar. 
Er ist überall im Deutschen Reiche gültig. 
Er gibt kein Recht auf Lieferung der Ware. 
Für jede Warengattung ist ein besonderer Bezugsschein aus- 
zustellen. 
Der Verkäufer darf nur gegen Abgabe eines von der zustän- 
digen Behörde des Käufers abgestempelten Bezugs- 
scheines liefern. 
Mißbräuchliche Verwendung des Bezugsscheins, insbesondere 
seine Ubertragung und die Verwendung für eine andere 
Person als die, auf die er ausgestellt ist, wird mit 
Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 
zu 15.000 Mark bestraft.
	        
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